32602 Vlotho (ots) - (hay) In der letzten Woche wurden erneut Verkehrsunfälle auf Parkplätzen angezeigt, bei denen der jeweilige Verursacher flüchtete. Am Mittwoch zwischen 10:35 Uhr und 11:05 Uhr beschädigte ein bislang Unbekannter mit seinem Auto einen weißen Mini One. Das an der linken Seite beschädigte Fahrzeug war auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Mindener Straße abgestellt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 1.500 Euro. Ein weiterer Fall ereignete sich am Donnerstag zwischen 18:05 Uhr und 18:40 Uhr auf dem Parkplatz eines Warenhauses an der Herforder Straße. Dort beschädigte ein unbekannter Autofahrer einen geparkten blauen Ford S-Max an der hinteren rechten Fahrzeugecke. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 2.000 Euro. In beiden Fällen entfernten sich die Unfallverursacher, ohne sich um die entstandenen Schäden zu kümmern und ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei unter Tel.: 05221 888-0 in Verbindung zu setzen. Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern begründet regelmäßig den Verdacht einer Straftat. Im Falle eines Unfalls, wenn ein Unfallbeteiligter nicht vor Ort ist, besteht eine Wartepflicht. Diese kann der Unfallverursacher durch die Verständigung der Polizei vermeiden. Wird das eigene Auto beschädigt, muss jeder Geschädigte darauf vertrauen, dass die durch einen Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden können. Nicht ohne Grund ist die Autohaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachgekommen zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 142 Strafgesetzbuch).
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(hay) Steven Haydon
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