Gelsenkirchen (ots) - Am Freitag, 10.03.2017 gegen 20:00 Uhr kam es im Ortsteil Beckhausen zu einem schweren Verkehrsunfall. Nach derzeitigem Erkenntnisstand und Zeugenaussagen befuhr die 24-jährige Unfallverursacherin mit ihrem Auto die Kampstraße und wollte in die Horster Straße abbiegen. Dabei übersah sie den Pkw des 24-jährigen Unfallbeteiligten, der mit seinem Auto auf der Horster Straße in Richtung Horst unterwegs war. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei beide Fahrzeugführer leicht verletzt wurden. Beide wurden zur ambulanten Behandlung in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 10.000.- Euro. Beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Unfallstelle wurde für die Dauer der Unfallaufnahme und bis zur Beendigung der Straßenreinigung gesperrt, da aus den beteiligten Fahrzeugen Kraftstoff ausgelaufen war.
Ein weiterer schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Samstag, 11.03.17, gegen 17:20 Uhr im Ortsteil Feldmark. Hier wollte nach derzeitigem Erkenntnisstand ein 73-jähriger Fahrer eines Wohnmobils, vom Parkplatz der Trabrennbahn kommend, nach rechts in die Nienhausenstraße abbiegen. Dabei unterschätzte er die Geschwindigkeit des 19-jährigen Unfallbeteiligten, der mit seinem Auto auf der Nienhausenstraße in Richtung Essen unterwegs war. Dieser konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, so dass es zum Zusammenprall beider Fahrzeuge kam. Durch die dabei abgerissene Stoßstange des Autos wurde ein im Gegenverkehr fahrender Wagen ebenfalls beschädigt. Fahrer und Beifahrer des unfallbeteilgten Autos klagten über starke Kopf- und Nackenschmerzen. Sie wurden nach Erstversorgung vor Ort mit Krankenwagen zur stationären Behandlung in örtliche Krankenhäuser gebracht. Insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 28.000.- Euro.
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