BPOLI DD: Das Wochenende im Rückblick

Dresden (ots) - Die milden Temperaturen locken viele Menschen ins Freie, doch nicht alle genießen das Wochenende. Die Bundespolizei Dresden blickt auf 45 beanzeigte Straftaten und 24 Ordnungswidrigkeiten, sowie die Feststellung 11 gesuchter Personen zurück. Dabei handelte es sich um Personen aus den verschiedensten inner- und außereuropäischen Ländern, die sich nach der Begehung von Straftaten den Ermittlungsbehörden entzogen hatten. Die Masse der beanzeigten Straftaten sind Eigentumsdelikte, wie Erschleichen von Leistungen, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Besonders erwähnenswert sind folgende Sachverhalte:

Aufgrund des streikenden Bodenpersonals auf den Berliner Flughäfen, kommt es bis zum Mittwoch dieser Woche, zu einem erhöhten Flugaufkommen auf dem Dresdner Flughafen. Allein am Freitag starteten und landeten 25 Maschinen mehr als gewöhnlich. Mit steigenden Fluggastzahlen, nimmt auch das Arbeitsaufkommen der Bundespolizei zu. Bei einem Flug von Manchester nach Dresden am Freitagabend gegen 19:30 Uhr, benahmen sich vier Passagiere im Flugzeug derart flegelhaft, dass der Kapitän die Bundespolizei anforderte, um die Männer im Alter von 29 bis 35 Jahren aus dem Flugzeug zu entfernen. Die zuständige Bundespolizei stellte vier angetrunkene Briten fest. Diese wurden wegen Verstoßes gegen dass Luftsicherheitsgesetz beanzeigt. Für das Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten (oder dessen Beauftragten), sieht das Gesetz ein Bußgeld bis zu 25.000,- EUR vor.

Am Samstagabend, gegen 20:40 Uhr informierte ein Passant die Bundespolizei im Hauptbahnhof über eine dreiköpfige Personengruppe, die sich lautstark und verbal aggressiv am Wiener Platz aufhalten würde. Durch Einsatzkräfte wurden die Personen angesprochen und aufgrund des persönlichen Verhaltens Platzverweise ausgesprochen. Ein 18-Jähriger ignorierte dies und verhielt sich weiterhin unkooperativ. Als der Platzverweis nach mehrmaliger Aufforderung und Androhung mit Zwang durchgesetzt werden sollte, ging der Dresdner mit geballten Fäusten auf die Beamten los. Die Einsatzkräfte überwältigten den Selbstüberschätzer und verbrachten ihn gefesselt zur weiteren strafprozessualen Bearbeitung in die Wache im Hauptbahnhof. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,6 Promille. Gegen den 18-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung eingeleitet.

Am Samstagabend gegen 21:40 Uhr wurde ein polizeibekannter 18-Jähriger im Hauptbahnhof durch Beamte kontrolliert. Dieser hatte für jedermann gut sichtbar die Buchstabenkombination ACAB auf seine Fingerknöchel tätowieren lassen. Diese stellt eine grobe Verunglimpfung und Beleidigung der Polizei dar. Es handelt sich zwar nach aktueller Rechtsprechung nicht um eine Straftat, wohl aber um eine Ordnungswidrigkeit, die durch das Ordnungsamt der Stadt Dresden regelmäßig geahndet wird. Da der deutsche Staatsangehörige als Konsument von Betäubungsmitteln bekannt ist, wurde er befragt, ob er gegenwärtig im Besitz von selbigen sei. Dies wurde durch den gebürtigen Dresdner verneint. Stattdessen präsentierte er aus seinen Jackentaschen ein verbotenes Butterflymesser und einen Teleskopschlagstock - beides verbotene Waffen bzw. Gegenstände. Die Folge - Sicherstellung der Gegenstände und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.

Am Sonntag, dem 12.03.2017 gegen 15:10 Uhr, wurde die Bundespolizei über vier Jugendliche, die sich im Bereich des ehemaligen Bahnbetriebswerkes an der Hamburger Straße aufhalten würden, informiert. Bundespolizisten konnten vor Ort vier deutsche Jugendliche im Alter von 20-23 Jahren feststellen. Der Grund des unbefugten Aufenthalts war schnell klar - hatten die jungen Männer doch allesamt frische Farbabhaftungen an der Bekleidung, und entsprechende Sprayerutensilien bei sich. Wie sich herausstellte, hatten die jungen "Künstler" bereits mehrere Graffiti auf insgesamt 50 m² angesprüht. Es erfolgten umfangreiche Sicherstellungen von Beweis- und Tatmitteln. Da der Bereich vor einigen Wochen von der DB AG verkauft und entwidmet wurde, übernahm die PD Dresden die weiteren Ermittlungen vor Ort.

Kurze Zeit später, gegen 16:45 Uhr, wurde hiesige Dienststelle durch einen aufmerksamen Triebfahrzeugführer über spielende Kinder im Gleisbereich am Bahnhof Dresden Reick informiert. Da dort Züge mit sehr hohen Geschwindigkeiten fahren, bestand Lebensgefahr für die Kinder. Für den Zugverkehr in diesem Bereich wurde unverzüglich ein sogenannter Langsamfahrbefehl angeordnet. Die vier spielenden Kinder im Alter von 9-12 Jahren, waren beim Eintreffen der Beamten gerade dabei Kabelmaterial und Plastikdosen auf die Gleise zu legen. Durch die Bundespolizei wurden die Kinder sofort aus dem Gefahrenbereich geholt. Auf Nachfrage gaben die Kinder kleinlaut an, aus Neugier gehandelt zu haben. Die Kollegen klärten in einem eindringlichen Gespräch über ihr lebensgefährliches Verhalten und die Gefahren im Gleisbereich auf. Deshalb wieder unser Appell: "Bleibt den Bahnanlagen fern!" "Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Es ist verboten, sie zu betreten! Auch wenn ein Foto auf Bahngleisen, die Abkürzung über die Schienen oder das Spielen im Gleisbett auf den ersten Blick noch so verlockend und berechenbar erscheint - hier droht ernsthafte Lebensgefahr!" Vor allem die Geschwindigkeit ist nicht zu unterschätzen: schnell fahrende Züge sind beispielsweise im Durchschnitt mit 160 km/h unterwegs - auch in einigen Bahnhöfen und an Haltepunkten. Bei dieser Geschwindigkeit legt ein Zug 100 m in nur 2,25 Sekunden zurück. In vorliegenden Fall konnten die Kinder unversehrt an die Erziehungsberechtigten übergeben werden.

Den Abschluss bildet die Vollstreckung eines Haftbefehls. Durch Bundespolizisten wurde heute gegen 06:30 Uhr im grenzüberschreitenden Euronightline 476 (Prag - Dresden) eine männliche Person festgenommen. Bei der Überprüfung des 25-jährigen Ungarn war festgestellt worden, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung bestand. Um eine 55-tägige Haftstrafe abzuwenden, hätte der Ungar insgesamt 860, 09 EUR bezahlen müssen. Da ihm dies nicht möglich war, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.

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