Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen zwei einschlägig polizeibekannte Tatverdächtige im Alter von 27 und 28 Jahren aus Mössingen und Bodelshausen. Diese sollen seit geraumer Zeit einen schwunghaften Handel mit Amphetamin und Marihuana betrieben haben.
Durch Ermittlungen in der Drogenszene war bekannt geworden, dass der 28-Jährige aus Bodelshausen in den vergangenen Monaten mehrere hundert Gramm Amphetamin erworben und gewinnbringend weiterverkauft hatte. Nachdem von der Staatsanwaltschaft Tübingen ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt worden war, durchsuchten die Fahnder am 2. März 2017 dessen Wohnung in Bodelshausen. Hierbei wurden mehrere Verkaufseinheiten Marihuana gefunden und beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen führten die Kriminalbeamten dann zu dessen Lieferanten, dem 27-jährigen Mössinger. Bei der ebenfalls auf richterlichen Beschluss durchgeführten Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Fahnder fest, dass der 27-Jährige zwar dort gemeldet ist, sich aber überwiegend in Tübingen aufhält, von wo er auch seine Geschäfte tätigt. Bei der Durchsuchung der Wohnung in Tübingen fanden und beschlagnahmten die Kriminalbeamten neben über 100 Gramm bereits verkaufsfertig vorproportioniertem Marihuana auch mehrere hundert Euro mutmaßliches Dealergeld und diverse Dealerutensilien.
Beide Männer wurden vorläufig festgenommen und am Freitag, dem 3. März dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ die von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehle. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen wurde gegen Auflagen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der 28-jährige Bodelshausener wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Weitere Ermittlungen dauern derzeit noch an. (cw)
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