Friedberg (ots) - Wetteraukreis: Ob heruntergelassene Hose, die Zurschaustellung des Geschlechtsteils oder die Selbstbefriedigung vor den Augen Dritter. Wer als Mann eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, der macht sich strafbar.
Paragraph 183 des Strafgesetzbuches regelt die Strafbarkeit und auch den möglichen Strafrahmen, der dann auf einen Täter zukommen kann: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Exhibitionisten können dem Gesetz entsprechend nur Männer sein. Frauen könnten sich nach Paragraph 183a des Strafgesetzbuches der Erregung öffentlichen Ärgernissen strafbar machen. Das reine Entblößen reicht dafür jedoch nicht aus, nur durch die öffentliche Vornahme von sexuellen Handlungen kann dieser Straftatbestand erfüllt werden.
Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle schwankte in der Wetterau in den letzten Jahren. Auch wenn verhältnismäßig wenige Straftaten zur Anzeige kamen, so ist doch jeder Fall einer zu viel, denn er bedeutet mindestens ein Opfer, welches sich durch die Handlungen eines Täters belästigt fühlte.
Angezeigte exhibitionistische Handlungen im Dienstgebiet der Polizeidirektion Wetterau:
2016: 21 Fälle - 52,4 % Aufklärungsquote
2015: 31 Fälle - 45,2 % Aufklärungsquote
2014: 21 Fälle - 42,9 % Aufklärungsquote
2013: 26 Fälle - 69,2 %Aufklärungsquote
2012: 20 Fälle - 15 % Aufklärungsquote
Mehr als die Hälfte aller Fälle von Exhibitionismus konnte im vergangenen Jahr in der Wetterau aufgeklärt werden. Eine Zahl, die einen abschreckenden Effekt auf potentielle Täter haben sollte. Zudem laufen in vielen Fällen die Ermittlungen noch, so dass eine gute Chance besteht, noch weitere Fälle aus dem Vorjahr aufklären zu können.
Auch wenn die Opfer selbst unter dem Schock des Eindrucks stehen, können sie die Männer meist gut beschreiben. Hinzu kommt, dass Handys zum "Feind" der Täter werden. Nahezu jeder trägt heute ein Mobiltelefon bei sich. Mit diesem kann nicht nur sofort die Polizei verständigt werden, auch das Fertigen eines Fotos ist möglich. Täter können so schneller identifiziert und gefasst werden.
Wichtig bei der Suche nach Exhibitionisten sind, wie in so vielen Fällen, Zeugen. Die Polizei sucht durch die Veröffentlichung von exhibitionistischen Taten und der vorliegenden Beschreibung des Täters nach Zeugen, die weitere Hinweise zum Täter oder der Tat geben können.
Ein solcher Zeugenaufruf führte beispielsweise nach einer Tat in Büdingen zum Erfolg. Im Anschluss an die Veröffentlichung in der lokalen Presse meldete sich ein Hinweisgeber bei der Polizei und berichtete davon, dass er einen Mann kenne, auf den die Personenbeschreibung passe. Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der benannte 37-jährige Tatverdächtige aus dem Mainz-Kinzig-Kreis zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes in der Straße "Großendorf" arbeitete. Dort hatte er am 30.Juli 2016 gegen 18.30 Uhr seine Hose geöffnet und vor einem 16-jährigen Mädchen sein Geschlechtsteil berührt. Das Mädchen konnte den Mann später auf den ihr vorgelegten Bildern wiedererkennen. Inzwischen ist der Täter zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Verurteilt wurde auch ein 54-jähriger aus dem Wetteraukreis, der am 31. Juli in Bad Salzhausen vor einer Seniorin auf dem Parkplatz am Friedhof sein Geschlechtsteil auspackte und onanierte. Aufgrund der von der Seniorin abgegebenen Personenbeschreibung konnten sich die Ermittler an den 54-Jährigen erinnern, der bereits in den Vorjahren aufgrund ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten war. Die Seniorin erkannte den Exhibitionist bei der Vorlage seines Bildes wieder. Das ergangene Urteil gegen den Täter ist inzwischen rechtskräftig. Er wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. In eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde von einem Gericht ein 28-jähriger Friedberger. Er fiel durch eine exhibitionistische Handlung auf dem Spielplatz der Seewiese im August 2016 auf.
Um auch in Zukunft Exhibitionisten einer Bestrafung zuführen zu können, bittet die Polizei Opfer und Zeugen einer solchen Handlung schnellstmöglich die Polizei zu informieren. So kann die Fahndung nach dem Täter sofort aufgenommen werden.
Dies führte beispielsweise am 09. März vergangenen Jahres zum Erfolg. Einen 62-jährigen aus dem Kreis Gießen konnten Beamte der Polizeistation Friedberg im Kurpark in Bad Nauheim kurz nach seiner Tat festnehmen. Eine Seniorin hatte sofort die Polizei verständigt, als sie die Tat bemerkte.
Immer wieder stellen die Ermittler fest, dass im Anschluss an die Veröffentlichung über eine Tat sich weitere Opfer melden, die eine ähnliche Tat erlebt haben. Opfer einer exhibitionistischen Handlung brauchen sich nicht zu schämen. Jede Mitteilung kann zur Überführung eines Täters führen und damit andere vor einer gleichgelagerten Tat bewahren. Die Polizei ist im Ernstfall jederzeit über die Notrufnummer 110 erreichbar!
Sylvia Frech, Pressesprecherin
Polizeipräsidium Mittelhessen
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