Oberhausen (ots) - Die Ermittler vom KK11 werfen dem 21jährigen Oberhausener nach seiner Vernehmung vor, eine Straftat nach § 126 II StGB begangen zu haben. Die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Der Verdächtige hatte die Straftaten auf einem online Portal der Bundespolizei, unter Nennung seiner Personaldaten, gemacht.
Nach seiner Vernehmung wurde der Mann entlassen.
Weitere Angaben zu seinen Beweggründen, seiner Person und seinem Umfeld werden von der Polizei Oberhausen nicht gemacht.
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Polizeipräsidium Oberhausen
Tom Litges
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