Stade (ots) - Im Rahmen einer länderübergreifenden Schwerpunktkontrolle überprüfte die Polizei Stade am Dienstag, dem 14.03.17, in der Zeit von 00:00 bis 24:00 Uhr, die Einhaltung der Helm- und Gurtpflicht bzw. Sicherungspflicht für Kinder. Sicherheitsgurte, Kinderrückhaltesysteme, Schutzhelme und Schutzkleidung sind im Straßenverkehr unverzichtbare Sicherungsmittel, um Verletzungen bei einem Verkehrsunfall maßgeblich zu reduzieren. Die Unfallfolgen bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften sind häufig dramatisch in ihren Auswirkungen. Aus diesem Grund findet in regelmäßigen Abständen länderübergreifend eine Kontrolle in diesem Bereich statt. Im Landkreis Stade waren 34 Beamte an der Aktion beteiligt. Die Kontrollen wurden an 40 verschiedenen Orten und auch während der Streifenfahrt durchgeführt. Bei dem weitaus größten Teil der Verkehrsteilnehmer wurden die Vorschriften eingehalten. Allerdings mussten in 51 Fällen gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden. 47mal war der Sicherheitsgurt nicht angelegt, 2mal waren Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert und 2mal wurde der vorgeschriebene Schutzhelm nicht getragen. In 22 Fällen erwartet die Verkehrsteilnehmer ein Bußgeldverfahren. 21mal wurde ein Mobiltelefon verbotswidrig benutzt und in einem Fall wurden Kinder ohne jede Sicherung transportiert.
Polizeiinspektion Stade
Herbert Kreykenbohm
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