Dortmund - Hagen - Bochum - Essen - Gelsenkirchen - Recklinghausen (ots) - Musikhören? Ja! Kopfhörer dabei benutzen? Ja! Gleise damit überqueren? NEIN!!!!
Im Zug Kopfhörer zu nutzen ist sinnvoll. So werden andere Reisende nicht belästigt. Mit einem "fetten Beat" auf dem Ohr durch die Gleise zu wandern geht gar nicht und ist zudem lebensgefährlich.
Darüber hat sich gestern Mittag (15. März) ein 25-jähriger Dortmunder offensichtlich überhaupt keine Gedanken gemacht. Nachdem er mit der S 4 am Haltepunkt Möllerbrücke angekommen war, begab sich der Mann, offensichtlich in Gedanken versunken und mit einem "fetten Beat" auf dem Ohr abgelenkt, zum Bahnsteigende. Die beiden Bundespolizisten, die den Haltepunkt bestreiften, hatte er dabei wohl auch nicht bemerkt.
Nachdem die S 4 weitergefahren war, sprang der 25-Jährige vom Bahnsteig in die Gleise und durchquerte diese. Mal nach links oder rechts zu schauen, war ihm dabei vermutlich zu anstrengend. "Taub" durch seine Kopfhörer, vernahm er dabei auch nicht die mehrmaligen lautstarken Zurufe der Bundespolizisten.
Nachdem der Dortmunder gestoppt werden konnte und er nach absetzen der Kopfhörer "aufnahmebereit" war, informierten ihn die beiden Beamten über die tödliche Gefahr, in die er sich begeben hatte. Dabei dämmerte ihm dann auch, warum die beiden Bundespolizisten über sein Verhalten nur mit den Köpfen schütteln konnten.
Mit einer Verwarnung in Höhe von 25,- Euro verließ der Mann, wieder mit Kopfhörern auf den Ohren, den Haltepunkt.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor solch einem Verhalten und gibt folgende Verhaltenshinweise:
Seien Sie stets achtsam, wenn Sie sich an Orten aufhalten, wo sich Züge bewegen. Denn Züge ...
... durchfahren Bahnhöfe mit Geschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern. Durch den entstehenden Luftsog können unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. ... können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg. ... nähern sich fast lautlos.. Ein elektrisch betriebener Zug - selbst mit über 200 Stundenkilometern - ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt! ... fahren auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes und können ein Gleis in beide Richtungen befahren. ... überqueren Sie die Gleise ausschließlich an den Stellen, die dafür offiziell vorgesehen sind!
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Volker Stall
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