Bundespolizeidirektion München: Prostituierte muss 333 Tage in Haft – Strafbefehle wegen verbotener Prostitution

Bundespolizeidirektion München: Prostituierte muss 333 Tage in Haft - Strafbefehle wegen verbotener Prostitution
Die Bundespolizei hat auf der Inntalautobahn eine Frau verhaftet, die wegen verbotener Prostitution gesucht wurde.

Kiefersfelden / A93 (ots) - Die Bundespolizei hat am Sonntag (19. März) auf der A 93 bei Kiefersfelden eine bulgarische Staatangehörige festgenommen. Gegen die Frau lagen gleich drei Haftbefehle wegen verbotener Prostitution vor. Sie hätte eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro begleichen müssen. Die 31-Jährige konnte ihre Justizschulden jedoch nicht begleichen.

Bundespolizisten kontrollierten die Bulgarin in der Grenzkontrollstelle auf der Inntalautobahn. Sie fuhr in einem Pkw, der in Österreich zugelassen ist, mit. Bei der Überprüfung ihrer Personalien schlug der Fahndungscomputer gleich mehrfach Alarm. Das Amtsgericht Stuttgart hatte sie in den Jahren 2014 und 2015 dreimal wegen verbotener Prostitution verurteilt. Die Geldstrafen und die Verfahrenskosten beliefen sich zusammengerechnet auf rund 10.200 Euro. Da die Berufsprostituierte nicht über die erforderlichen finanziellen Möglichkeiten verfügte, musste sie ersatzweise einen 333-tägigen Haftaufenthalt antreten. Die Bundespolizei lieferte die Dame in die Traunsteiner Justizvollzugsanstalt ein.

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