Lüneburg (ots) - 14 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg und zwei Beamte der Polizeidirektion Braunschweig kontrollierten am 21. März 2017 in der Zeit von 08:30 - 15:00 Uhr Lebendtiertransporte auf den Bundesautobahnen 1, 7 und 39, sowie auf den Zufahrtstraßen zu den örtlichen Schlachthöfen. Unterstützt wurden die Polizeibeamten von den Amtsveterinärinnen der Landkreise Lüneburg, Rotenburg/Wümme und des Landkreises Heidekreis. Ebenfalls waren zwei Vertreter vom niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an der Kontrolle beteiligt.
Von 24 kontrollierten Fahrzeugen wurden 15 beanstandet.
Anbei die Schilderung besonderer Fälle:
1. Nach einer Hofauflösung wurden, durch eine niederländische Spedition, innerhalb Deutschlands, Rinder verschiedener Größe zusammen transportiert. Dabei wurde nicht nur die zulässige Gruppengröße überschritten, es wurden auch Tiere verschiedenen Geschlechts ohne Abtrennung befördert. Bei der anschließenden Wägung wurde eine Überladung von rund 5 Prozent festgestellt. Da auch der vorgeschriebene Raumbedarf unterschritten wurde, wurde eine Um-bzw. Abladung der Tiere an einer Sammelstelle angeordnet. Von den ursprüngliche 53 Tieren konnten letztendlich 35 weiter transportiert werden. Gegen den Fahrzeugführer und Halter wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro einbehalten.
2. Bei einem Transport von 640 Mastferkeln von Dänemark nach Italien wurde eine deutliche Überladung festgestellt. Die Wägung des niederländischen LKW ergab ein Gesamtgewicht von 46,6t. Auch hier wurde eine Abladung bei einem örtlichen Viehhändler angeordnet. Gegen die Fahrer und den Fzg-Halter wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. 180 Ferkel wurden bei dem Viehhändler abgeladen und werden von dort vermarktet.
3. Bei einem deutschen Transport von lebenden Forellen aus Dänemark wurde festgestellt, dass das Unternehmen nicht über die erforderlichen Zulassungen für den Transport verfügte. Die ursprünglich vorhandene Zulassung war bereits seit über einem halben Jahr abgelaufen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurde die Weiterfahrt dann gestattet. Selbstverständlich werden auch in diesem Fall entsprechende Verfahren eingeleitet.
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