Parkplatz Limes Ost – Eine scheinbar unendliche Geschichte

POL-FB: Parkplatz Limes Ost - Eine scheinbar unendliche Geschichte
Ein Beispiel dafür, wie die Sicherung der Ladung nicht funktioniert.

Friedberg (ots) - Autobahn 5: Fast könnte ein Außenstehender auf die Idee kommen, die Polizei vermelde ein und denselben Sachverhalt gleich mehrfach. Doch das ist leider nicht der Fall. 10. Februar, 02. März - und nun schon zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen: Die Fahrt eines Autotransporteurs endete auf dem Parkplatz Limes Ost an der Autobahn 5.

Eigentlich hätte es sich rumsprechen können, dass die Beamten der Polizeiautobahnstation in Mittelhessen nicht nur die PKW-Fahrer, sondern auch alle anderen Fahrzeugführer bei ihren Kontrollen im Visier haben. Dabei bleiben selbstverständlich auch die LKW-Fahrer nicht verschont. Das Öffnen der Planen oder der Heckklappen eines Brummis ist dabei für die Beamten immer wieder ein spannender Moment. Viel zu oft kommt eine unzureichende bis katastrophale Ladungssicherung zum Vorschein. In letztere Kategorie fällt, was beim Blick auf die Ladefläche eines LKW-Gespanns am gestrigen Donnerstag zum Vorschein kam.

An der Autobahn 5 bei Pohlheim auf dem Parkplatz Limes Ost stoppten die Polizisten gegen 11.15 Uhr einen LKW mit Anhänger. Fünf Schrottfahrzeuge hatte der 22-jährige Fahrer aus Polen darauf geladen, bis zu dem sich die umfangreichen Kontrollmaßnahmen der Polizei in Mittelhessen offenbar noch nicht herumgesprochen hatten.

Unter Zuhilfenahme von Böcken und Reifen und mit teils wild durcheinander geschlungenen ablegereifen Spanngurten hatte er die Fahrzeuge auf dem Gespann untergebracht. Eine auch nur annähernd ordnungsgemäße Ladungssicherung gab es nicht. Diese wäre auch nicht möglich gewesen, da das Gespann für den Transport so vieler Fahrzeuge schlicht nicht geeignet ist.

Da eine Weiterfahrt mit dieser Ladung unverantwortlich gewesen wäre, stellten die Beamten die Fahrzeugpapiere sicher und untersagten die Weiterfahrt. Erst wenn die transportierende polnische Spedition einen geeigneten Autotransporter schickt oder die Ladung auf zwei LKW verteilt, kann die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik gesichert und weiter transportiert werden.

Zur Strafe leiteten die Polizisten bereits ein sogenanntes Verfallverfahren ein. Wird bei einem Transport mehr Ladung mitgenommen, als technisch und rechtlich möglich ist, so wird davon ausgegangen, dass die Firma sich einen Vermögensvorteil gegenüber Wettbewerbern verschafft. Daher kann eine Gewinnabschöpfung als Ausgleich für den Verstoß durchgeführt werden. In diesem Fall musste die Firma über 2000 Euro zahlen. Der Betrag errechnet sich aus der zurückgelegten Wegstrecke innerhalb von Deutschland und dem Gewicht der Ladung zusammen.

Es bleibt die Hoffnung bei den Beamten, dass nicht nur diese Spedition ihre Lehren aus der Strafe und den Mühen zieht, sondern auch weitere Transporteure mehr Augenmerk auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung legen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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