Wismar (ots) - Ein 56-jähriger Anzeigenerstatter teilte der Polizei in Gadebusch am gestrigen Tage mit, dass er vor einigen Wochen seinen Audi über eine Internetplattform für 1.050 Euro angeboten habe. Mitte März habe sich eine Interessentin gemeldet, die das Fahrzeug telefonisch erwarb. Einige Tage später ging bei dem Verkäufer, wie bei dieser Betrugsmasche üblich, ein Scheck mit einer wesentlich höhere Summe (2.800 Euro) ein. Auf Nachfrage des Verkäufers hinsichtlich der Überzahlung, teilte die Käuferin mit, dass dieses Geld für den Transport gewesen sei und bat den Verkäufer, den überzahlten Betrag per Western Union in die Ukraine zu überweisen. Der Scheck, der der ersten Überprüfung standgehalten hatte, lies der Verkäufer bei seiner Bank, seinem Konto, gutschreiben. Anschließend überwies er die geforderte Summe in Höhe von 1.630 Euro an den angeblichen Spediteur. Einen Tag später meldete sich die "Käuferin" erneut. Nun äußerte sie aufgrund einer plötzlich aufgetretenen schweren Erkrankung, vom Vertrag zurücktreten zu müssen und brachte den Verkäufer dazu, 800 Euro an einen angeblichen Arzt zu überweisen. "Großzügiger Weise" solle der Verkäufer den Rest (370 Euro) für seine erlittenen Unkosten behalten. Kurze Zeit später "platzte" der Scheck und die Bank buchte die 2.800 Euro zurück.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche. Bei Überzahlung und damit einhergehenden geforderter Rückzahlung von Differenzbeträgen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen ist äußerste Vorsicht geboten. Gegen Sie hundertprozentig sicher, dass Schecks gedeckt sind. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn potentielle Käufer aufs Tempo drücken. Bedenken Sie, dass, wie z. B. in diesem Fall, Zahlungen über Western Union anonym erfolgen. Das heißt, der Geldabholer benötigt kein Empfängerkonto und wird somit namentlich nicht erfasst.
Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
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