Pasewalk (ots) - Bei der Kontrolle eines deutschen Staatsangehörigen im RE 5354 von Löcknitz nach Pasewalk haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk am gestrigen Tag (26. März 2017) gegen 09:30 Uhr festgestellt, dass den gegen Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin aus dem Januar 2017 besteht. Demnach sollte der Berliner wegen eines begangenen Köperverletzungsdelikts eine Geldstrafe in Höhe von 1230,00 Euro zahlen. Da er diese Geldsumme vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und zur Dienststelle der Bundespolizei in Pasewalk gebracht. Nachdem ein Bekannter des Mannes dessen Geldstrafe in voller Höhe am frühen Nachmittag bei der Bundespolizeidienststelle am Berliner Hauptbahnhof eingezahlt hatte, wurde der 43-Jährige in Pasewalk wieder auf freien Fuß gesetzt.
Bundespolizeiinspektion Pasewalk
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