Görlitz (ots) - An der Autobahnanschlussstelle Görlitz wurde am Sonntagabend ein litauischer Mann kontrolliert. Als die Bundespolizisten während der Feststellung der Identität feststellten, dass ein vollziehbarer Haftbefehl gegen den 53-Jährigen vorlag, nahmen sie ihn zur Dienststelle mit. Erste Ermittlungen hatten ergeben, dass das Amtsgericht Wildeshausen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor etwas über einem Jahr eine Geldstrafe i. H. v. 900,00 Euro oder den ersatzweisen Freiheitsentzug anordnete. Schließlich erklärte der Litauer in diesem Zusammenhang, dass er diese Geldstrafe zum Teil schon beglichen habe. Wie sich herausstellte, hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg tatsächlich die Begleichung der Strafe in Raten zu jeweils 100,00 Euro gestattet. Nun war es wieder an dem Verurteilten, den pünktlichen Zahlungseingang nachzuweisen. Dies übernahm schließlich dessen Tochter und sorgte damit für die Freilassung ihres Vaters.
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