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Hannover (ots) - Am Sonntag, den 2. April 2017, findet in Osnabrück das Fußballspiel zwischen dem VfL Osnabrück und dem FC Hansa Rostock statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.
Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Verbot über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen (siehe angefügtes pdf-Dokument)aus.
Die Mitnahme- und Benutzungsverbote gelten am kommenden Sonntag, den 2. April 2017, im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen - ausgenommen sind IC-, ICE - Zugverbindungen - auf den nachfolgend genannten DB Streckenverbindungen einschließlich aller Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte: - Hbf. Hamburg - Hbf. Bremen - Hbf. Osnabrück und zurück - Hbf. Hamburg - Hbf. Lüneburg - Hbf. Uelzen - Hbf. Hannover - Bf. Wunstorf - Bf. Bünde - Hbf. Osnabrück und zurück
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro erhoben werden. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
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