Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel VfL Osnabrück gegen F.C. Hansa Rostock am 02.04.2017

Rostock, Schwerin, Wismar (ots) - Am Sonntag, den 02.04.2017 findet in Osnabrück das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker nach Osnabrück reisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den Streckenführungen Hamburg nach Osnabrück und zurück die Mitnahme von Glasflaschen, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

02. April 2017, 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr

untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen, ausgenommen sind IC- und ICE- Zugverbindungen, sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte auf folgenden Streckenverbindungen:

Hbf Hamburg - Hbf Bremen - Hbf Osnabrück und zurück

sowie

Hbf Hamburg - Hbf Lüneburg - Hbf Uelzen - Hbf Hannover - Bf Wunstorf - Bf Bünde - Hbf Osnabrück und zurück

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die Zugverbindungen auf den oben genannten Strecken nutzen sowie für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen, Unterwegsbahnhöfen und Haltepunkten aufhalten. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Ausschluss von der weiteren Beförderung mit dem Zug, die Anregung eines zukünftigen Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Zwangsgelder in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


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Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
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