Düsseldorf (ots) - Bundespolizeibeamte am Düsseldorfer Flughafen nahmen gestern einen 43-jährigen Mann fest, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen versuchten Totschlags bestand. Der serbische Staatsbürger reiste aus Pristina an und legte den Polizeibeamten seinen Reisepass zur Kontrolle vor. Das Ergebnis: Ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg.
Im Juni 2008 war der Mann vom Landgericht Heidelberg wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten rechtskräftig verurteilt und im August 2009 aus der Haft in sein Heimatland abgeschoben worden. Verbunden mit der Abschiebung war gleichzeitig eine 10-jährige Wiedereinreisesperre in die Bundesrepublik, die noch bis zum August 2018 Gültigkeit hat. Dieser Umstand und auch die Tatsache, dass er bei einem Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre seine Restfreiheitsstrafe von 483 Tagen zu verbüßen hat, waren dem Serben bekannt.
Die Bundespolizisten eröffneten den Haftbefehl, sprachen die Festnahme aus und lieferten den Mann zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe in die JVA ein.
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