Köln/Bonn (ots) - Gestern, am 30.03.2017, wurden zwei per Haftbefehl gesuchte Personen am Flughafen Köln/Bonn aufgegriffen.
Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul ist den kontrollierenden Beamten ein 29-jähriger Iraker ins Netz gegangen, der von der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Festnahme ausgeschrieben war. Aufgrund des Einschleusens von Ausländern hatte der Mann eine Geldstrafe von 89 Tagessätzen zu je 10 Euro zuzüglich 75 Euro Verfahrenskosten, somit einen Gesamtbetrag in Höhe von 965 Euro, zu entrichten.
Noch am selben Tag wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Skopje eine 36-jährige Mazedonierin festgenommen. Die Frau wurde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz durch die Staatsanwaltschaft Memmingen zur Festnahme ausgeschrieben. Die Strafe belief sich auf die Zahlung von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro plus 73,50 Euro Verfahrenskosten, insgesamt 373,50 Euro.
Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen konnten beide festgenommenen Personen durch Zahlung der geforderten Geldstrafen abwenden.
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