Verkehrskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe auf der Autobahn A 1 +++ Großraum- und Schwerlastverkehr überprüft +++ 49 Verstöße an 24 Transporten festgestellt

POL-OLD: Verkehrskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe auf der Autobahn A 1 +++ Großraum- und Schwerlastverkehr überprüft +++ 49 Verstöße an 24 Transporten festgestellt
Lkw-Kontrolle

Oldenburg (ots) - Bei einer Verkehrskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe wurden in der Nacht von Donnerstag, 30. März 2017, auf Freitag, 31. März 2017 in der Zeit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr 40 Großraum- und Schwerlasttransporte auf der Bundesautobahn A 1 auf dem neu angelegten Parkplatz Langwege kurz hinter der Anschlussstelle Holdorf überprüft.

Der Schwerpunkt der Kontrolle lag dabei auf Großraum- und Schwerlasttransporte, also Fahrzeuge, die besonders lang, breit, hoch oder schwer sind und die nur mit Ausnahmegenehmigungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

28 Polizistinnen und Polizisten unterstützt von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Delmenhorst überprüften 40 Fahrzeuge. 24 der Großraum- und Schwerlasttransporte waren mit Mängeln behaftet, die insgesamt zu 49 einzelnen Verstößen führten. 10 Fahrzeuge durften die Fahrt nicht fortsetzen.

Im Fahrpersonalrecht, den Lenk- und Ruhezeiten, gab es 13 Verstöße. Die Fahrer sind entweder zu lang gefahren, haben zu wenig Pausen gemacht, die tägliche und wöchentliche Ruhezeit nicht eingehalten oder ihr Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß betrieben.

Die weiteren Mängel waren an der Lichtanlage und der Elektrik zu finden. Des Weiteren wurden Umweltverstöße durch Kraftstoff- und Ölundichtigkeiten, Überladung, Ladungssicherung, fehlende Genehmigungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung festgestellt.

Drei Schwertransporte einer Firma, die in einem Konvoi von Vörde nach Ringköbing (Dänemark) unterwegs waren, wurden vor Ort mit einer Radlastwaage gewogen. Dabei wurde festgestellt, dass alle drei Transporte die durch eine Verwaltungsbehörde genehmigten Gewichte überschritten hatten. Bei einem Transport war das zulässige Gewicht mehr als zehn Prozent überschritten und die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen alle drei Fahrer (zwischen 40 und 50 Jahre alt) sowie gegen das durchführende Transportunternehmen wurden Anzeigen geschrieben.

Zwei Schwertransporten, die von Magdeburg nach Ochtersum fahren wollten, musste die Weiterfahrt vor Ort untersagt werden, da die Fahrer die für solche Transporte erforderlichen Genehmigungen nicht vorzeigen konnten. Die Transporte müssen in der Folge so lange stehen bleiben, bis die beiden Fahrer die Genehmigungen vor Ort im Original oder als beglaubigte Kopien vorlegen können.

Zwei Lkw-Fahrern musste die Weiterfahrt untersagt werden, da sie Ladung transportierten, die höher waren als die erlaubten vier Meter. Da die Fahrer keine Genehmigung für diese Transporte besaßen, durften sie ihre Fahrt nicht fortsetzen und müssen bis zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vor Ort warten.

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Mathias Kutzner

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