Bundespolizeidirektion München: Schleusung von zwölf Personen auf der A8 gestoppt – Freilassinger Bundespolizei nimmt zwei Belgier fest

Bundespolizeidirektion München: Schleusung von zwölf Personen auf der A8 gestoppt - Freilassinger Bundespolizei nimmt zwei Belgier fest
Bundespolizisten stoppen Schleusung von zwölf Personen auf der A8

A8 / Schwarzbach (ots) - Die Bundespolizei hat am Samstag (1. April) zwei mutmaßliche Schleuser auf der A8 festgenommen. Die beiden Belgier hatten versucht elf Afghanen und einen Inder unerlaubt nach Deutschland zu bringen. Sie sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft.

Bundespolizisten zogen die beiden Schleuser-Fahrzeuge in der Kontrollstelle auf Höhe Schwarzbach aus dem Verkehr. Die Fahrer, 34 und 41 Jahre alt, konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Im Pkw des Jüngeren, einem gebürtigen Pakistaner, saßen acht Personen ohne Einreispapiere. Unter ihnen befand sich auch ein indischer Staatsangehöriger. Der 18-Jährige war bereits einige Tage zuvor im Raum Passau beim Versuch der unerlaubten Einreise erwischt worden. Beim älteren Fahrzeugführer, der ursprünglich aus Libyen stammt, stellten die Beamten vier weitere afghanische Staatsangehörige ohne die erforderlichen Dokumente fest. Erste Ermittlungen ergaben, dass die insgesamt drei afghanischen Familien die letzten Monate in einem österreichischen Asylcamp gelebt hatten. Nachdem ihr Antrag auf Asyl dort negativ beschieden worden war, hatten sie sich offenbar entschlossen, nun in Belgien ihr Glück zu versuchen. Auf ihre belgischen Fahrer wären sie angeblich rein zufällig getroffen.

Die Bundespolizisten führten die beiden mutmaßlichen Schleuser dem Haftrichter vor. Anschließend wurden beide zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Traunstein beziehungsweise Bad Reichenhall eingeliefert. Dort werden sie ihr Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern abwarten müssen. Auch der Inder sitzt aufgrund des mehrmaligen unerlaubten Einreiseversuchs mittlerweile hinter Gittern. Den afghanischen Geschleusten dagegen wurde die Einreise nach Deutschland verweigert. Sie mussten nach Österreich zurückkehren.

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