BPOL NRW: Die Bundespolizei informiert: Verbot von Glasflaschen und Pyrotechnik anlässlich des Fußballspiels 1.FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach

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Köln-Mönchengladbach (ots) - Ein besonderes Augenmerk der Bundespolizei liegt am kommenden Wochenende auf dem Fußballspiel 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach. Da es in der Vergangenheit wiederholt zu Straftaten mit Glasbehältnissen und Pyrotechnik kam, hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Spieltag erlassen. Inhalt dieser Verfügung ist das Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Glasbehältnissen sowie pyrotechnischen Gegenständen am 08. April 2017 von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Das betrifft alle an- und abgehenden Regelzugverbindungen sowie zusätzliche Züge in beide Fahrtrichtungen auf nachfolgenden Strecken:

+ Mönchengladbach Hauptbahnhof über Grevenbroich nach Köln Hauptbahnhof

+ Mönchengladbach Hauptbahnhof nach Neuss Hauptbahnhof

+ Neuss Hauptbahnhof über Dormagen nach Köln Hauptbahnhof

+ Köln-Worringen nach Köln Hauptbahnhof

+ Köln Hauptbahnhof nach Köln-Messe/Deutz

+ Mönchengladbach Hauptbahnhof

+ Rheydt Hauptbahnhof

+ Alle Bahnhöfe/ Haltepunkte der Deutschen Bahn AG im Kölner Stadtgebiet

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Reisenden, die die Zugverbindungen und Bahnhöfe/Haltepunkte am 08. April nutzen. Die Einhaltung des Verbots wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei entsprechenden Verstößen oder Weigerungen wird ein Platzverweis erteilt oder Zwangsgeld in Höhe von 100,- Euro verhängt.

Die Allgemeinverfügung wird in der News aktuell Pressemappe und auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de veröffentlicht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion  Köln 
Martina Dressler
Telefon: 0221/16093-103 od. mobil 0173/562 1045
E-Mail: bpoli.koeln.presse@polizei.bund.de
 
Marzellenstraße 3-5
50667 Köln

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