Düsseldorf (ots) - Die Europäische Union hat Änderungen am Art. 8 Schengener Grenzkodex (SGK) vorgenommen. Diese betreffen in Deutschland Einreisen in und Ausreisen aus dem Schengenraum über die Flug- und Seehäfen und werden ab dem 7. April 2017 wirksam.
Mit der Änderung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Personen beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen einem systematischen Abgleich der personenbezogenen Daten und des Reisedokumentes mit dem Fahndungsbestand zu unterziehen. Dieser nunmehr systematische Abgleich gilt künftig auch für diejenigen, die nach EU-Recht Anspruch auf freien Personenverkehr haben.
Durch die Kontrollen können sich die Mitgliedstaaten zudem vergewissern, dass diese Personen insbesondere keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellen und ist daher im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger.
Die vorliegende Änderung ist eine Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung in Europa, wie sie durch die Anschläge z.B. in Paris, Brüssel und Berlin sichtbar geworden ist und soll zu einem schengenweit einheitlich hohen Kontrollniveau beitragen.
Die Bundespolizei wird alle Anstrengungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen unternehmen, Auswirkungen auf den Flugverkehr und Wartezeiten für die Reisenden so verträglich wie möglich zu halten.
Hintergrund:
Am 15. März 2017 wurde durch die Europäische Union per Änderungsverordnung EU Nr. 2017/458 eine gezielte Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (neu: VO (EU) 2016/399) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Ge-meinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) vorgenommen.
Die Bundespolizei hat sich anlässlich des bevorstehenden Osterreiseverkehrs in enger Kooperation mit der Flughafengesellschaft, den Airlines und dem Sicherheitsdienstleister auf die naturgemäß hohen Fluggastzahlen vorbereitet, um Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichwohl können Reisende mitwirken, indem sie ihr Handgepäck auf das Notwendigste beschränken und die Vorgaben des Flüssigkeitsverbotes beachten. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Wir, die Bundespolizei, wollen, dass Sie sicher reisen!
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107 o. Mobil: 0171 305 4779
E-Mail: joerg.bittner@polizei.bund.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.