Pressebericht vom 06.04.2016
Inhalt:
518. Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sprengstoff- und Waffengesetz; 49-jähriger Münchner festgenommen
519. Betrüger kaufen mit Falschgeld hochwertiges Mobiltelefon - Nymphenburg
520. Trickbetrug durch Vortäuschen eines Lottogewinnes - Milbertshofen
521. Finder eines verlorenen Handys erpressen Eigentümerin; Täter festgenommen – Laim
522. Ladendiebin versteckt Diebesgut in Kinderwagen - Neuperlach
523. 13-jährige Schülerin rennt auf die Fahrbahn und prallt seitlich in einen Lkw – Schäftlarn
524. 10-jährige Radfahrerin wird von abbiegenden 40-Tonner-Lkw übersehen und leicht verletzt - Obersendling
525. Gabelstaplerfahrer bremst abrupt ab, Ladung kippt auf einen Arbeiter, welcher schwer verletzt wird - Heimstetten
518. Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sprengstoff- und Waffengesetz; 49-jähriger Münchner festgenommen
Bereits im November 2016 erwarb ein Mann aus Wiesbaden über einen Internethändler eine Web-Cam, die durch Wärme und Bewegung ausgelöst wird und anschließend in der Lage ist, die Aufnahmen an eine zuvor programmierte Email-Adresse zu versenden.
Der Wiesbadener richtete die gelieferte Web-Cam mit seinen Daten ein, schickte die Kamera dann aber im Rahmen des gesetzlichen Rückgabezeitraums an den Händler zurück. Vorher, so glaubte er, hatte er die Kamera ordnungsgemäß resetet und die eingegebenen Daten gelöscht.
Am 22. Januar 2017 erhielt der Erstkäufer von dieser Web-Cam mehrere Fotos an seine Mailadresse geschickt. Auf diesen Fotos war ein unbekannter Mann zu erkennen, der gerade an einer augenscheinlich größeren Marihuana-Plantage arbeitete.
Der Wiesbadener sicherte umgehend die ihm zugesandten Daten und brachte die Angelegenheit bei seiner örtlichen Polizei zur Anzeige.
Die dortigen Ermittlungen ergaben, dass die IP-Adresse auf einen 49-jährigen Elektrotechniker, der im Raum München-Allach wohnt, ausgegeben ist.
Durch das Kommissariat 83 (Rauschgiftdelikte) der Münchner Kriminalpolizei wurde daraufhin ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen des 49-Jährigen erwirkt.
Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Mann eine waffenrechtliche Erlaubnis für zwei Langwaffen besitzt.
Bei der Durchsuchung des Hauses, welche am Montag, 03.04.2017, stattfand, konnten im Keller und in der ersten Etage jeweils zwei professionelle Marihuana-Plantagen vorgefunden werden. Die Plantage im Keller war mit der bereits erwähnten Web-Cam abgesichert.
In beiden Plantagen wurden insgesamt 115 Marihuana-Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumsphasen angebaut. 23 Pflanzen standen kurz vor der Ernte. Bei vielen anderen handelte es sich um sogenannte Setzlinge, die sich noch in einer frühen Wachstumsphase befanden.
Derzeit muss nach dem Trocknen der Pflanzen von einem Ertrag von etwa 700 Gramm Marihuana ausgegangen werden. Damit handelt es sich um eine, im Betäubungsmittelgesetz als Verbrechenstatbestand sanktionierte, sogenannte „nicht geringe Menge“.
Die zwei auf den 49-Jährigen zugelassenen Langwaffen waren ordnungsgemäß in einem Waffentresor versperrt und wurden noch vor Ort einem Beamten des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) übergeben. Bemerkenswert war, dass sich der Tresor im Keller inmitten der Marihuana-Plantage befand.
Im Schlafzimmer des Elektrotechnikers, in dem sich das Anbauzelt der zweiten Plantage befand, lagen griffbereit ein Samurai-Schwert, ein Tomahawk und eine Machete. Darüber hinaus wurden unter dem Bett vier Pistolen, zwei weitere Langwaffen und mehrere hundert Schuss verschiedener Munitionen aufgefunden. In einer Kiste neben dem Bett befanden sich mehrere tausend Zündhütchen. Zwei Jagdmesser wurden im Pkw sowie im Tresor des 49-Jährigen aufgefunden.
Inwieweit der 49-Jährige mit den Betäubungsmitteln Handel trieb, bedarf weiterer Ermittlungen der Fachdienststelle.
Da die Ermittlungen ergaben, dass der Münchner und seine Lebensgefährtin in Niederbayern ein altes, renovierungsbedürftiges landwirtschaftliches Anwesen erworben hatten, wurden die Durchsuchungsmaßnahmen mit Unterstützung der Polizeiinspektion Plattling, eines Einsatzzuges und zweier Diensthundeführer auch auf dieses Objekt ausgeweitet.
Im Wesentlichen konnten dort mehrere tausend Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber, mehrere Kilogramm Treibpulver, Wiederladerutensilien, eine große Menge Zündhütchen, ein Luftgewehr, eine Luftpistole und ein Präzisionsbogen aufgefunden werden. Auch dieses Anwesen war mit Kameras überwacht.
Der 49-Jährige muss sich nun wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Verstößen nach dem Sprengstoffgesetz und dem Waffengesetz verantworten.
519. Betrüger kaufen mit Falschgeld hochwertiges Mobiltelefon - Nymphenburg
Eine 64-jährige Münchnerin bot über eine Internetverkaufsplattform ihr hochwertiges Mobiltelefon zum Verkauf an. Nachdem sich am Sonntag, 02.04.2017, ein Kaufinteressent bei ihr telefonisch meldete, einigte man sich auf einen Verkaufspreis in Höhe von 1.020 Euro.
Die Übergabe des Mobiltelefons sollte noch am gleichen Abend an der Wohnadresse der 65-Jährigen stattfinden.
Am Sonntag, 02.04.2017, kamen zwei Männer zur Wohnadresse der Münchnerin und wollten das Handy abholen. Sie hatten 620 Euro in 20 Euroscheinen und die restlichen 400 Euro in 50 Euroscheinen dabei. Nachdem die Übergabe stattfand und sich die beiden Männer bereits entfernt hatten, bemerkte die Münchnerin, dass es sich bei den Scheinen um Falschgeld handelte. Sie begab sich daraufhin zur Polizei und erstattete Anzeige.
Bei einem ähnlich gelagerten Fall, der sich bereits im Februar ereignete, gelangten unbekannte Täter ebenfalls durch Zahlung mit Falschgeld an ein hochwertiges Mobiltelefon.
Es wird den Anbietern von hochwertigen elektronischen Geräten beim Verkauf gegen Bargeld empfohlen, sich die entgegengenommenen Geldscheine genau anzusehen. Informationen zu den Sicherheitsmerkmalen, der im Umlauf befindlichen Euroscheine sind in jeder Bank erhältlich.
520. Trickbetrug durch Vortäuschen eines Lottogewinnes - Milbertshofen
Am Donnerstag, 23.03.2017, gegen 10.45 Uhr, war ein 65-jähriger indischer Rentner zu Fuß vom Frankfurter Ring in Richtung Riesenfeldstraße unterwegs. Plötzlich wurde er von einem fremden Mann auf Englisch angesprochen. Dieser fragte ihn nach einem Anwalt und ob er ihm helfen könnte.
Während des Gesprächs kam ein zweiter Mann hinzu. Der zweite Mann überzeugte den 65-Jährigen davon, dass der andere wirklich ein Problem hätte und sie ihm auf alle Fälle helfen müssten.
Er hätte angeblich am 18.02.2017 einen Lottogewinn in Höhe von 5,8 Millionen erzielt. Zum Beweis zeigte er einen Lottoschein vor. Da er sich jedoch illegal in Deutschland aufhält, könne er das Geld selbst nicht abholen. Für die Abholung eines Dritten würde er auch dafür bezahlen. Dazu wäre er bereit 500.000 Euro zu bezahlen.
Der zweite Mann erzählte, dass der 65-Jährige und er alles für ihn erledigen würden und bot dem falschen Lottogewinner an, dass er selbst 2 Millionen von seinem Gewinn erhält und der Rest zwischen ihm und dem 65-Jährigen aufgeteilt wird. Auf dieses Vorgehen einigten sich die drei.
Der falsche Lottogewinner forderte jedoch eine Sicherheit für seinen Lottoschein. Diesbezüglich forderte er von jedem 30.000 Euro ein. Nachdem der 65-Jährige angab, dass er höchstens 10.000 Euro beschaffen könnte, wollten sie zu den jeweiligen Banken fahren, um das Geld abzuholen.
Im Bereich der Schleißheimer Straße hielten sie an und der dazugekommene Mann stieg aus. Kurze Zeit später kam er mit einem Kuvert mit 10.000 Euro Bargeld zurück. Anschließend fuhren sie zu der Bank des 65-Jährigen in die Korbinianstraße. Unterwegs übergab der 65-Jährige seine Uhr, sein Bargeld und seine Halskette als Sicherheit für den falschen Lottogewinner.
Nachdem auch der 65-Jährige 10.000 Euro von seinem Konto abgehoben hatte, legten sie das gesamte Bargeld und den Schmuck in das Handschuhfach des Pkw.
Plötzlich fasste sich der falsche Lottogewinner an die Brust und klagte über starke Schmerzen. Der 65-Jährige bot daraufhin an, zu ihm nach Hause zu fahren, um ihn mit Schmerztabletten und Wasser zu versorgen.
Dort angekommen begab sich der Münchner in seine Wohnung, während die beiden Männer im Auto warteten. Als er kurze Zeit später zurückkam, waren die Männer mit dem Bargeld und dem Schmuck verschwunden.
Bei dem Trickbetrug ist dem 65-jährigen Münchner ein Schaden von weit mehr als zehntausend Euro entstanden.
Täterbeschreibung:
Täter 1:
Männlich, ca. 55 Jahre alt, ca. 170 cm groß, kräftige Figur, rundes Gesicht, dunkler Teint, graue kurze Haare, Drei-Tage-Bart, asiatische Erscheinung, sprach Englisch. Bekleidet mit Jeans und dunklem Pullover. Stellte sich als Hr. Nika aus Pokora/Nepal vor und wohnt in Haar.
Täter 2:
Männlich, ca. 40 Jahre alt, ca. 168 cm groß, schlanke Figur, rundes Gesicht, dunkler Teint, asiatsiche Erscheinung, sprach Englisch. Bekleidet mit dunkler Hose, grün-orange karierter Jacke und braun karierter Kappe.
Er gab sich als Hr. Sharma aus Goa/Indien aus und gab an, dass er in der Vogelhartstraße wohnt.
Die beiden waren mit einem beigen Hyundai unterwegs.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen
521. Finder eines verlorenen Handys erpressen Eigentümerin; Täter festgenommen – Laim
Eine 28-jährige Studentin bemerkte am Mittwoch, 05.04.2017, in der U-Bahn, dass sie ihr Mobiltelefon verloren hat. Bei nächster Gelegenheit wählte sie die Telefonnummer ihres verlorenen Handys an und ein Mann meldete sich.
Er gab an, dass er das Handy gefunden hatte und es gegen eine Geldzahlung zurückgeben würde. Daraufhin wurde ein Treffpunkt an der Bushaltestelle in der Fürstenrieder Straße vereinbart. Dort traf die 28-Jährige auf zwei alkoholisierte Männer. Sie forderten 50 Euro für die Rückgabe des Handys.
Nachdem die Studentin erklärte, dass sie nicht so viel Geld dabei hat, gaben sich die beiden Finder mit 10 Euro zufrieden, wenn sie später das restliche Geld bekommen würden.
Die 28-Jährige verständigte die Polizei, die noch am Übergabeort die beiden Männer antreffen und vorläufig festnehmen konnte.
Bei den Erpressern handelt es sich um einen 49-Jährigen aus München und einem 37-jährigen polnischen Wohnungslosen.
Da der 37-Jährige über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde ein Antrag auf Haftbefehl angeregt.
Der 49-Jährige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen.
522. Ladendiebin versteckt Diebesgut in Kinderwagen - Neuperlach
Am Mittwoch, 05.04.2017, gegen 14.15 Uhr, beobachtete ein Ladendetektiv eines Bekleidungsgeschäfts im Münchner Osten eine junge Frau mit Kinderwagen und einem darin liegenden 3-jährigen Jungen. Die Frau nahm einige Artikel aus der Auslage und ging damit in die Umkleidekabine.
Als sie nach 10 Minuten aus dieser herauskam, hatte sie nur noch ein T-Shirt in der Hand. Das bezahlte sie an der Kasse. Dem Ladendetektiv kam dies merkwürdig vor und er ging in die Umkleidekabine. Dort fand er nur noch leere Verpackungen vor. Der Detektiv folgte der Frau und sprach sie vor dem Geschäft an. Sie verweigerte jedoch mit ihm zurück in sein Büro zu kommen. Daraufhin verständigte der Ladendetektiv die Polizei.
Gegenüber der Polizei gab die Frau zunächst zu, verschiedene Unterwäsche entwendet zu haben. Im geschlossenen Fußraum des Kinderwagens entdeckten die Beamten verschiedene Textilien von mehreren Bekleidungsgeschäften. Auch dort hatte die 28-Jährige verschiedene Ladendiebstähle begangen.
Nachdem die Polizeibeamten auch noch ihr Auto durchsuchten, wurden hier auch verschiedene gestohlene Kleidungsstücke gefunden. Nachdem zu vermuten war, dass sich auch noch in ihrer Wohnung Diebesbeute befindet, wurde ein Durchsuchungsbeschluss durch den zuständigen Richter des Amtsgerichts München angeordnet. Auch in der Wohnung konnten die Beamten weiteres Diebesgut sicherstellen.
Zunächst kann lediglich der letzte Entwendungsschaden beziffert werden.
Dieser beläuft sich auf 134 Euro. Der Wert der anderen sichergestellten gestohlenen Kleidungsgegenstände bedarf noch der Abklärung.
Die 28-jährige rumänische Diebin wurde festgenommen und der Haftanstalt überstellt. Ihr 3-jähriger Sohn wurde ihrem Ehemann übergeben. Sie wird heute zur Entscheidung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
523. 13-jährige Schülerin rennt auf die Fahrbahn und prallt seitlich in einen Lkw – Schäftlarn
Von der S-Bahnstation Ebenhausen-Schäftlarn ging eine 13-jährige Schülerin am Mittwoch, 05.04.2017, gegen 08.00 Uhr, zu einer Bushaltestelle an der Wolfratshauser Straße.
Als sie die Wolfratshauser Straße überqueren wollte, um auf der gegenüberliegenden Straßenseite ihren Linienbus nach Schäftlarn zu erreichen, achtete sie dabei nicht auf den fließenden Verkehr. Sie prallte frontal gegen die Radabdeckung eines vorbeifahrenden Betonmischers. Dabei geriet ihr rechter Fuß unter den Lkw-Reifen.
Die Schülerin wurde dabei schwer verletzt und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.
524. 10-jährige Radfahrerin wird von abbiegenden 40-Tonner-Lkw übersehen und leicht verletzt - Obersendling
Ein 31-jähriger Kraftfahrer wollte am Mittwoch, 05.04.2017, gegen 07.45 Uhr, mit seinem 40-Tonner-Lkw von der Kistlerhofstraße rechts in die Schertlinstraße einbiegen. Dabei übersah er eine 10-jährige Fahrradfahrerin.
Diese fuhr ordnungsgemäß auf dem rechten Fahrradweg und war auf dem Weg zur Schule.
Der Lkw-Fahrer erfasste die Schülerin frontal und schleifte sie ca. 20 Meter vor sich her. Durch eine entgegenkommende Autofahrerin wurde der Lkw-Fahrer auf die lebensbedrohliche Situation hingewiesen und stoppte sofort seinen Lkw.
Die Schülerin stand nach dem Anhalten des Lkw sofort auf und lief zu ihrem in der Nähe gelegenen Elternhaus, um ihre Mutter zu verständigen.
Durch den Unfall wurde die Schülerin leicht verletzt.
In Begleitung ihrer Mutter wurde sie vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Das Fahrrad der 10-Jährigen wurde schwer beschädigt. Beim Lkw wurde das vordere Kennzeichen abgerissen.
525. Gabelstaplerfahrer bremst abrupt ab, Ladung kippt auf einen Arbeiter, welcher schwer verletzt wird - Heimstetten
Ein 22-Jähriger führte mit seinem Gabelstapler am Mittwoch, 05.04.2017, gegen 08.15 Uhr, Ladetätigkeiten auf einem Firmengelände eines holzverarbeitenden Betriebes aus. Er lud ca. 200 Kilogramm schwere Paletten mit Holztafeln auf einen Lkw.
Als er unachtsam über eine Bodenunebenheit fuhr und zeitgleich abbremste, verrutschte die Ladung und kippte nach links weg.
Ein 59-jähriger Arbeiter wurde von den schweren Holztafeln an der Schulter getroffen und stürzte zu Boden. Er musste schwer verletzt mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.
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