Görlitz (ots) - Samstagvormittag nahmen Bundespolizisten in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf einen polnischen Staatsangehörigen (28) fest. Dessen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt per Vollstreckungshaftbefehl auf die Fahndungsliste setzen lassen, nachdem das Amtsgericht Neuburg a. d. Donau wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im November 2014 eine Restfreiheitsstrafe anordnete. Schließlich ist der 28-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Dort wird er nun die kommenden 190 Tage verbringen. Den anderen Teil der Gesamtfreiheitsstrafe (drei Jahre) hatte er bereits abgesessen.
Deutlich angenehmer ging dafür der Abend für einen 34-jährigen Landsmann des Verurteilten aus. Dieser war an der Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf festgenommen worden. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl vom Januar dieses Jahres vor. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf der Grundlage eines Urteils des Amtsgerichts Merzig wegen Betrugs erlassen. Schließlich konnte der polnische Mann sowohl die offene Geldstrafe als auch die angefallenen Kosten (insgesamt 323,50 Euro) bezahlen und blieb somit auf freiem Fuß.
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