Landkreis Schwäbisch Hall (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts Schwäbisch Hall und des Polizeipräsidiums Aalen
Neben den gesundheitlichen Gefahren durch übermäßigen Alkoholgenuss ist bei Jugendlichen auch ein Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt zu erkennen.
Seit 2010 werden daher im Landkreis Schwäbisch Hall regelmäßig Testkäufe durch das Landratsamt Schwäbisch Hall und den Stadtverwaltungen Schwäbisch Hall und Crailsheim, sowie der Polizei durchgeführt.
Für das Jugendamt steht dabei das Ziel des Jugendschutzgesetzes, die Verfügbarkeit von Alkohol im öffentlichen Bereich - wie leicht kommen Jugendliche an Alkohol - einzuschränken, im Vordergrund. Bis 2011 gab es im Landkreis einen kontinuierlichen Rückgang der Krankenhausbehandlung Jugendlicher wegen Alkoholintoxikation. Der Landkreis lag damit bei den vier Landkreisen mit den niedrigsten Werten.
2012 gab es hier allerdings einen deutlichen Anstieg. Erfreulicherweise sinken seitdem die Zahlen. Im Jahr 2016 stiegen die Zahlen der Einlieferungen in Krankenhäuser aufgrund Alkoholintoxikation wieder etwas an.
Durch die Präventionsarbeit von Polizei und Landratsamt, sowie Stadtverwaltungen, nicht zuletzt auch durch regelmäßig stattfindende Testkäufe wird dem Alkoholmissbrauch stetig vorgebeugt. Allerdings weisen Polizei und Landratsamt darauf hin, dass mit den Testkäufen nur die Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche im öffentlichen Bereich überprüft werden kann. Auch im privaten Bereich geht der Appell an alle verantwortlichen Erwachsenen, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Alkohol zu prüfen.
Während im November 2014 die Beanstandungsquote bei 36 % lag, ist sie bei den aktuellen Testkäufen auf einen Wert von 28 % gesunken. Das stellt, auch im Vergleich zu anderen Landkreisen, ein sehr gutes Ergebnis dar.
Am Donnerstag, dem 06.04.2017 wurden im Landkreis Schwäbisch Hall durch zwölf Auszubildende des Landratsamtes Schwäbisch Hall, sowie der Stadtverwaltungen Crailsheim und Schwäbisch Hall, Testkäufe durchgeführt.
In Begleitung und Unterstützung von 13 Polizeibeamten und des Jugendreferenten und Jugendschutzbeauftragten des Landratsamtes Schwäbisch Hall, Dietmar Winter, wurde versucht, durch die minderjährigen Auszubildenden, hochprozentigen Alkohol, Tabak, sowie Computerspiele/Videos mit Altersbeschränkung (FSK 18) zu erwerben und Spielhallen aufzusuchen.
Die Auswahl der Verkaufsstellen erfolgte aufgrund polizeilicher Erfahrungen im Zusammenhang mit Vorfällen aus der Vergangenheit und der räumlichen Nähe zu polizeilichen Brennpunkten.
Insgesamt wurden 76 Verkaufsstellen überprüft. Die Beanstandungsquote lag bei 28 % (21 Anzeigen).
Bei 48 Versuchen, Alkohol zu kaufen, gelang dies 13 Mal (27 %). Ähnlich fiel das Ergebnis beim Tabakkauf aus, hier lag die Beanstandungsquote bei 24 %, d.h. bei 4 von 17 Einkaufsversuchen gelang der Kauf.
Besonders hoch fiel die Beanstandungsquote beim Kauf von Videos mit Altersbeschränkung aus. Diese lag bei 75 %, bei 4 Kaufversuchen kam es hier zu 3 Beanstandungen. Exakt gleich fiel hier das Ergebnis im Vorjahr aus.
Zu einer Beanstandung kam es bei den 7 Versuchen, in Spielhallen dem Glücksspiel nachzukommen.
Die Betroffenen werden wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz angezeigt. Durch Polizei und Landratsamt werden zeitnah Schulungen zur Einhaltung des Jugendschutzes angeboten.
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