Wismar (ots) - Geschwindigkeitsverstöße gehören seit Jahren zu den Hauptunfallursachen auf den Straßen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Regelmäßige Kontrollen und Gespräche mit den Autofahrern sollen anregen, über die gewählten Geschwindigkeiten intensiver nachzudenken und zukünftiges Verhalten darauf auszurichten. Gerade bei frühlingshaften Temperaturen lockt es nun auch wieder vermehrt motorisierte Zweiradfahrer auf die Straßen. Mit herkömmlichen Geschwindigkeitsmessgeräten gelangt die Polizei für Kontrollen dieser gerade auf Strecken mit höheren erlaubten Geschwindigkeiten schnell an ihre Grenze. Der Videowagen der Polizeiinspektion Wismar ist für die Kontrollen von Geschwindigkeiten auch bei höheren Geschwindigkeiten und weiteren Verstößen, die den Hauptunfallursachen zuzuschreiben sind, bestens geeignet. Ein weiterer Vorteil ist die unmittelbar an einen Verstoß anknüpfende Kommunikation mit dem Fahrer, um auf das Fehlverhalten und die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen - nicht, um mit erhobenen Zeigefinger dazustehen, sondern vielmehr, um die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten des Straßenverkehrs zu erhöhen. Am 7. April gegen 16:00 Uhr befuhr ein Hamburger BMW die Straße von Grevesmühlen nach Niendorf. Bei erlaubten 70 km/h wurde der 29-jährige Fahrer mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 134 km/h durch die Videowagenbesatzung gemessen. Ihm drohen eine Geldbuße von 440,-Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Am 9. April wurden durch die Videowagenbesatzung mehrere Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet. Vier Motorradfahrer müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Ein 27-jähriger Kradfahrer fuhr auf der Straße zwischen Kalkhorst und Hohen Schönberg bei erlaubten 100 km/h mit 150 km/h. Ein 43-jähriger Kradfahrer wurde zwischen Neuenhagen und Kalkhorst bei erlaubten 80km/h mit 140km/h gemessen. Darüber hinaus überholte ein Kradfahrer auf der B 105 im Holmer Wald trotz des Verkehrszeichens "Überholverbot".
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