Auch ein Jugendscherz kann strafbar sein

Menden (ots) - Polizeibeamte auf Streifenfahrt bemerkten am Sonntag, um 4 Uhr, drei Jugendliche, die auf dem Gehweg der Lendringser Hauptstraße in Richtung Mendener Straße unterwegs waren. In der Hand trugen zwei der drei Personen jeweils eine rot leuchtende Nissenleuchte, welche von der Sperrung der Lendringser Hauptstraße stammte (Lendringser Frühling). Auf Ansprache gaben die Jugendlichen an, sich einen "dummen Jugendscherz" erlaubt zu haben. Die 16 bis 17 Jahre alten und leicht alkoholisierten Mendener wurden in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten übergeben. Sie erwartet ein Strafverfahren wegen Diebstahls.

Am 07.04.2017 wurde durch einen Passanten gegen 18:50 Uhr der Polizei gemeldet, dass sich eine ölähnliche Schicht auf der Wasseroberfläche eines Nebengewässers der Hönne befindet. Die Polizeibeamten stellten fest, dass es sich bei dieser Schicht um eine Lösungsflüssigkeit aus einer Farbspraydose handeln muss. Die Dose wurde beschädigt im Uferbereich aufgefunden. Wer diese dort abgelegt hat, konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Feuerwehr kümmerte sich um die Säuberung des Gewässers.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Menden unter 02373/9099-0 entgegen.

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