BPOLI LUD: Gegen das Waffengesetz verstoßen

Görlitz (ots) - An drei verschiedenen Orten stellte die Bundespolizei gestern Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Die Ermittlungen richten sich in diesem Zusammenhang gegen zwei polnische Männer (22, 51) sowie gegen einen ukrainischen Mann (44).

Am Morgen war zunächst in Krauschwitz ein 22-Jähriger mit seinem Fahrzeug angehalten worden. Im kontrollierten Pkw entdeckten die Beamten ein Samurai-Schwert, welches griffbereit zwischen Fahrer- und Beifahrersitz lag. Das ordnungswidrige Mitführen des Schwertes wurde zur Anzeige gebracht.

Ein paar Stunden traf eine Streife in der Görlitzer Salomonstraße auf einen 51-Jährigen. Dieser führte im Ärmel seiner Jacke einen Teleskopschlagstock mit. Während der anschließenden Durchsuchung seines Rucksackes ist zudem ein Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung gefunden worden. In seinem Fall wurden zwei Anzeigenprotokolle benötigt: hinsichtlich des Schlagstockes ein Protokoll zum Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit, hinsichtlich des Sprühgerätes ein Protokoll zum Anzeigen einer Straftat.

Auch bei einem 44-Jährigen aus der Ukraine waren zwei Anzeigenprotokolle auszufüllen. Der Mann wurde am Vormittag als Fahrer eines ukrainischen Toyota an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf gestoppt. In einem Ablagefach der Fahrertür fand sich zunächst ein verbotenes Springmesser. Der Besitz eines solchen Messers ist grundsätzlich strafbar. Beim näheren Hinsehen ist im gleichen Fach zusätzlich ein Feuerzeug gefunden worden. Auf den ersten Blick glich dieses ca. 13 Zentimeter lange Feuerzeug einer echten Pistole. Nach entsprechender Prüfung handelte es sich um eine Anscheinswaffe. Das Führen einer solchen, grundsätzlich verbotenen, Anscheinswaffe ist schließlich ordnungswidrig.

In allen drei Fällen wurden die Corpora Delicti sichergestellt.

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