Görlitz (ots) - In zwei Fällen sind gestern in Bad Muskau verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt und gegen deren Eigentümer Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet worden.
So wurden kurz vor Mittag bei einem 53-Jährigen aus dem Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) 20 Knaller aufgefunden. Abgesehen von der unzureichenden Produktkennzeichnung handelte es sich zudem um Feuerwerk der Kategorie 3. Für den Umgang mit Feuerwerk dieser Kategorie verlangt der Gesetzgeber den Besitz einer behördlichen Erlaubnis.
Am Nachmittag kamen schließlich noch vier nicht zugelassene "bengalische Feuer" hinzu, die bei einem 22-Jährigen aus Finsterwalde festgestellt wurden.
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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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