GBA: Erklärung zur Übernahme der Ermittlungen wegen des Anschlags vom 11. April 2017 auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (11. April 2017) um 23.20 Uhr die Ermittlungen wegen des Anschlages auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund übernommen.

Gestern Abend, gegen 19.15 Uhr, wurde ein Sprengstoffanschlag auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund verübt. Die Mannschaft von Borussia Dortmund befand sich zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Weg ins Stadion. Als der Bus die Wittbräucker Straße 563 passierte, detonierten drei Sprengsätze. Die Sprengsätze waren hinter einer Hecke abgelegt.

Durch die Detonation wurde der Mannschaftbus schwer beschädigt. Einer der Insassen, erlitt durch eine zersplitterte Fensterscheibe erhebliche Verletzungen am Arm. Die Sprengsätze waren mit Metallstiften bestückt. Ein Metallstift hatte sich in die Kopfstütze eines Bussitzes gebohrt. Die Sprengsätze hatten eine Sprengwirkung von mehr als 100 Metern. Die Frage nach dem Zündmechanismus und der Art des verwendeten Sprengstoffes ist derzeit Gegenstand der kriminaltechnischen Untersuchungen.

Aufgrund der Tatmodalitäten ist von einem terroristischen Hintergrund des Anschlags auszugehen. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb die Ermittlungen übernommen. Die genaue Motivlage des Anschlags ist gegenwärtig noch unklar.

Am Anschlagsort wurden drei textgleiche Bekennerschreiben gefunden. Danach scheint ein islamitischer Hintergrund der Tat möglich. Unter anderem wird in den Schreiben der Abzug von Tornados aus Syrien und die Schließung der "Ramstein Air Base" gefordert. Die Bekennung wird derzeit insbesondere unter islamwissenschaftlichen Gesichtspunkten untersucht. Eine abschließende Bewertung ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Im Internet wurde zwischenzeitlich auf der Seite "linksunten.indymedia.org" eine weitere Bekennung veröffentlicht. Darin wird ein linksextremistischer Hintergrund des Anschlags behauptet. Nach einer ersten Bewertung bestehen erhebliche Zweifel an der Echtheit dieser Bekennung.

Im Zuge der bisherigen Ermittlungen sind zwei Verdächtige aus dem islamistischen Spektrum in den Fokus der Strafverfolgung gerückt. Bei beiden Beschuldigten wurden die Wohnungen durchsucht. Einer der beiden wurde vorläufig festgenommen. Es wird jetzt geprüft, ob gegen ihn Haftbefehl beantragt wird.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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