Verbotswidriges Abschleppgespann gleich zweimal aus dem Verkehr gezogen
GEISELWIND, LKR. KITZINGEN. Gleich zweimal zogen Beamte der Autobahnpolizei Würzburg-Biebelried dasselbe Abschleppgespann auf der A3 aus dem Verkehr. Da es sich in beiden Fällen nicht um Pannenhilfe sondern um ein unerlaubtes Schleppen über weite Strecken handelte, wurden Anzeigen erstattet.
Am Freitag, gegen 12:45 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried ein Abschleppgespann auf, das die A3, im Bereich der AS Geiselwind, in südlicher Richtung befuhr. Da die beiden Pkw mit britischer Zulassung die Autobahn nicht, wie bei einem Abschleppen im Sinne der Pannenhilfe vorgeschrieben, an der nächsten Möglichkeit verlassen hatten, wurden diese einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass die beiden Fahrzeugführer auf dem Weg von Großbritannien nach Rumänien waren und hierbei das eine Fahrzeug bereits im Raum Frankfurt eine Panne hatte. Nun war der Plan dieses den restlichen Weg nach Rumänien zu schleppen. Da dieses Vorhaben jedoch nicht vom Nothilfegedanken des Abschleppens gedeckt war, lag ein sogenanntes verbotenes Schleppen vor, das vor Ort zu unterbinden war. Da in diesen Fällen das gezogene Fahrzeug, rein rechtlich, zum zulassungspflichtigen Anhänger wird, besaß der Fahrer des Zugfahrzeugs, der lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für dieses Gespann was eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich zog.
Umso mehr staunten die Beamten, als sie kurze Zeit später, trotz eingehender Belehrung der beiden Verkehrsteilnehmer, das Gespann in gleicher Konstellation erneut auf der A3 im Bereich Geiselwind, antrafen. Der uneinsichtige Fahrer sieht sich nun mit zwei Strafverfahren konfrontiert.
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