BPOLI LUD: Verurteilte bezahlen Geldstrafe

Görlitz (ots) - Drei Verurteilte, die innerhalb weniger Stunden von der Bundespolizei festgenommen worden waren, zahlten die jeweils angeordnete Geldstrafe und ersparten sich damit den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt.

Zunächst wurde am Mittwochabend gegen 21.45 Uhr ein polnischer Mann an der Autobahnanschlussstelle Görlitz angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bonn per Haftbefehl nach dem 40-Jährigen fahndete. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht Rheinbach Ende 2013 eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Im vorliegenden Fall wurden 1.200,00 Euro fällig, um die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe abzuwenden.

Später, gegen 23:25 Uhr, wurde eine Streife auf der Rauschwalder Straße in Görlitz auf einen abgestellten Pkw aufmerksam. Bei der anschließenden Prüfung der Fahrzeug- und Halterdaten ist festgestellt worden, dass gegen die Eigentümerin des Autos ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vorlag. Demnach war sie vom Amtsgericht Görlitz vor knapp zwei Jahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe i. H. v. 190,00 Euro verurteilt worden. Die in Mücka wohnende Frau, die in der Nähe ihres fahrbaren Untersatzes angetroffen wurde, ist daraufhin mit der Fahndungsnotiz konfrontiert worden. Im Polizeirevier Görlitz beglich sie dann ihre Schulden vollständig.

Um Geld loszuwerden, meldete sich zwei Stunden nach Mitternacht eine polnische Staatsangehörige bei der Ludwigsdorfer Grenzdienststelle. Die 26-Jährige erklärte den Beamten, dass sie noch eine Rechnung mit der Staatsanwaltschaft Gießen offen habe. Tatsächlich hatte die Behörde im Mai 2015 einen Haftbefehl gegen die Gießenerin erlassen. Grund dafür war eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gießen wegen zweifachen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Schließlich zahlte auch sie ihre Geldstrafe i. H. v. 685,50 Euro einschließlich Verfahrenskosten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir