Mutmaßlicher Verkehrs-Rowdy auf der A 45 unterwegs

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0459

Wie ein Verkehrs-Rowdy hat sich am Wochenende der Fahrer eines Klein-Lkw auf der A 45 verhalten. Am Samstagmittag hatte der 27-jährige Mann aus Frankenberg (Hessen) offenbar absichtlich mehrfach den Pkw eines 45-Jährigen aus Flein (Baden-Württemberg) gerammt.

Den ersten Zeugenangaben zufolge war der Klein-Lkw gegen 13.25 Uhr in Fahrtrichtung Frankfurt unterwegs. Im Baustellenbereich zwischen den Anschlussstellen Siegen und Siegen-Süd befuhr er den linken Fahrstreifen. Dem 45-Jährigen, der ebenfalls auf dem linken Fahrstreifen fuhr, fiel der Klein-Lkw zunächst auf, weil er sich mit hoher Geschwindigkeit von hinten näherte und mehrfach die Lichthupe betätigt wurde. Anschließend wechselte das Fahrzeug demnach auf den rechten Fahrstreifen. Auf Höhe des Autos angekommen fuhr es dann - den Zeugenaussagen nach mit Absicht - mehrmals nach links und stieß dabei gegen das Fahrzeug des 45-Jährigen.

Im Anschluss gab der Autofahrer dem Mann hinter dem Steuer des Lkw ein Zeichen, auf dem Standstreifen anzuhalten. Der 27-Jährige fuhr außerhalb des Baustellenbereichs sodann auch auf den Seitenstreifen, jedoch nur um dort seinen Weg fortzusetzen. Als der 45-Jährige daraufhin mit seinem Auto auf dem rechten Fahrstreifen neben das größere Fahrzeug fuhr, zog dieses erneut nach links und prallte gegen das Auto. Durch den Zusammenprall schleuderte der Klein-Lkw nach links über alle Fahrstreifen bis in den Mittelstreifen. Auf der linken Fahrspur kam er schließlich entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen.

Einer Schuld war sich der 27-Jährige in seiner ersten Aussage nicht bewusst. Er habe nichts gemacht, gab er an. Dies sahen zahlreiche Zeugen jedoch anders. Fest steht, dass gegen ihn nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie wegen einer versuchten Nötigung ermittelt wird. Zudem mussten die Beamten feststellen, dass der 27-Jährige den linken Fahrstreifen im Baustellenbereich gar nicht hätte befahren dürfen. Die durch ein Verkehrszeichen geregelte erlaubte Fahrzeugbreite überschritt seines nämlich um rund einen halben Meter...

Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf ca. 5.000 Euro.

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