BPOLI LUD: Fahndungskontrollen auf dem Autobahnrastplatz „An der Neiße“

Görlitz (ots) - Auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße" sind im Rahmen von stichprobenartigen Fahndungskontrollen, welche die Bundespolizei in der vergangenen Nacht in Fahrtrichtung Dresden durchführte, zwei per Haftbefehl gesuchte polnische Staatsangehörige festgenommen sowie zwei georgische Staatsangehörige in Gewahrsam genommen worden.

Bei den festgenommenen Männern handelte es sich um einen 41-Jährigen aus der Woiwodschaft Ermland-Masuren und um einen 36-Jährigen aus Posen (Woiwodschaft Großpolen).

Nach dem 41-Jährigen fahndete die Staatsanwaltschaft Itzehoe, nachdem ihn das Amtsgericht Itzehoe im Juli des vergangenen Jahres wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe konnte der Verurteilte durch Zahlung von insgesamt 658,00 Euro (einschließlich Verfahrenskosten) abwenden.

Der 36-Jährige ist dagegen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Ihm fehlte das notwendige Kleingeld, um die angeordnete Geldstrafe i.H.v. 200,00 Euro bezahlen zu können. Auf der Grundlage eines Urteils vom Amtsgericht Görlitz wegen Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz vor fast genau einem Jahr einen Vollstreckungshaftbefehl auf den Mann ausgestellt.

Die beiden Georgier im Alter von 45 und 48 Jahren kamen in Gewahrsam, weil sie offensichtlich unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist waren. Bei der Überprüfung des Reisepasses des 45-Jährigen wurde zunächst festgestellt, dass er die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum bereits deutlich überschritten hatte.

Für besonders clever hielt sich wahrscheinlich der 48-Jährige. In seinem Pass fanden sich neben einem litauischen Visum ebenso litauische Grenzkontrollstempel - nur waren diese gefälscht. Mit den gefälschten Stempeln wollte der Mann offenbar über die Anzahl der tatsächlich erfolgten Ein- und Ausreisen hinwegtäuschen, um so die Aufenthaltsdauer des Visums trickreich zu verlängern. Schließlich war seine reguläre Zeit im Schengen-Raum schon Mitte März gewissermaßen abgelaufen.

Die Verdächtigen wurden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt. Gegen den 48-Jährigen wird außerdem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt, ferner hatte er eine Sicherheitsleistung zur Sicherung des Strafverfahrens i. H. v. 200,00 Euro zu zahlen.

Dem Duo wurde letztlich die Abschiebung angedroht, anschließend erfolgte die Zurückschiebung nach Polen.

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