Nach Pkw-Aufbrüchen in Alfter: Tatverdächtigen wollte Uhrenwert schätzen lassen – Festnahme im Juweliergeschäft

Bonn (ots) - In den frühen Abendstunden des 25.04.2017 nahm eine Polizeistreife einen mutmaßlichen Autoaufbrecher in einem Juweliergeschäft auf der Sternstraße in der Bonner City vorläufig fest: Gegen 17:00 Uhr war der 22-Jährige in dem Geschäft erschienen, um eine hochwertige Uhr auf ihren möglichen Wert schätzen zu lassen. Die Mitarbeiterin stellte schließlich fest, dass es sich bei der Uhr um mögliches Diebesgut handelt und informierte die Polizei. Der Tatverdächtige wurde von der kurze Zeit später eintreffenden Polizeistreife noch in dem Geschäft angetroffen und überprüft. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die vorgelegte Uhr am Vortag (24.04.2017), in der Zeit zwischen 18:00 und 19:00 Uhr auf einem Parkplatz am Buchholzweg in Alfter bei einem Autoaufbruch entwendet wurde: In dem Zeitraum hatten Unbekannte zwei auf dem Lauftreff-Parkplatz abgestellte Pkw attackiert. Durch das jeweilige Einschlagen einer Seitenscheibe verschafften sie sich Zugang in das Wageninnere, aus dem sie dann neben einem Handy auch einen Rucksack entwendeten, in dem sich unter anderem diverse Schmuckstücke und eine hochwertige Uhr befanden. Anschließend füchtete(n) der/die Täter unerkannt. Im Zusammenhang mit dem geschilderten Geschehen in dem Juweliergeschäft konnte die Polizei dann individuelle Merkmale abgleichen und die Uhr dem Diebstahl aus einem Pkw zuordnen. Darüber hinaus wurde im Wartebereich des Geschäftes - in dem sich der Verdächtige auch aufgehalten hatte - ein Brillantring aufgefunden zusammen mit der hochwertigen Uhr sichergestellt. Der 22-Jährige, der der Polizei auch auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität und aufgrund von möglichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt ist, wurde vorläufig festgenommen und in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Das zuständige KK 35 hat den Fall übernommen und prüft auch, ob der aufgefundene Brillantring dem zu den beiden Pkw-Aufbrüchen angegebenen Diebesgut zuzuordnen ist.

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