Landespolizei Schleswig-Holstein übt Maßnahmen für den Fall eines Anschlages. Hier: Folgemeldung Nr. 2

Kiel (ots) - Am morgigen Donnerstag, 27.04.2017, beginnt ab etwa 9 Uhr die Anti-Terror-Vollübung "Pandora" der Landespolizei Schleswig-Holstein im Raum Kiel. In verschiedenen Übungsszenarien trainieren Polizei, Feuerwehr und weitere Rettungs- und Hilfsdienste das taktische Vorgehen bei so genannten multiplen Anschlagslagen. Ziel ist die Überprüfung des polizeilichen Einsatzkonzeptes bei terroristischen Ereignissen unter möglichst realitätsnahen Bedingungen. Mögliche Schwachstellen sollen erkannt und beseitigt werden.

Für den Ablauf hat sich die Landespolizei an terroristischen Anschlägen orientiert, die so oder ähnlich in den vergangenen Jahren in Europa geschehen sind. Dabei geht es nicht nur um die Bewältigung der Lage vor Ort durch Spezialeinheiten, Schutzpolizei, Ermittler und Rettungskräfte. Auch das komplexe Zusammenspiel verschiedener Aufgabenbereiche einer besonderen Aufbauorganisation (BAO) soll geübt werden - vom Führungsstab bis zum Streifenbeamten, von der Spurensicherung bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Evakuierung von Gefahrenzonen, die Versorgung von Verletzten und die Bergung von Toten gehören zum Übungsszenario.

Insgesamt sind rund 1500 Einsatzkräfte an der Übung beteiligt. Dienststellen der gesamten Landespolizei haben Kräfte entsandt, auch das Landespolizeiamt und das Landeskriminalamt sind umfangreich beteiligt. Sie werden durch Spezialeinheiten anderer Landespolizeien unterstützt. Die Bundespolizei, die Berufsfeuerwehr Kiel mit Rettungsdienst sowie freiwillige Feuerwehren üben mit. Die Rolle als Übungsdarsteller übernehmen studierende Polizisten der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz.

Neben verschiedenen Örtlichkeiten im Raum Kiel wird es auch an der BAB A 21 im Bereich der Polizeidirektion Bad Segeberg (Parkplatz Schwisseler Kamp) einen Übungsbestandteil geben. Hier wird eine Kontrollstelle eingerichtet. Für einen kurzen Zeitraum (ca. 15 Minuten) wird es hier zu einer Ableitung des in Richtung Süden fließenden Verkehrs kommen. Grundsätzlich gilt, dass es in allen Übungsbereichen kurzfristig zu Verkehrsbeeinträchtigungen sowie geringfügigen Lärmbelästigungen durch eingesetzte Hubschrauber kommen kann. Die Beeinträchtigungen bleiben aber auf das unvermeidliche Maß beschränkt.

Wichtig: Trotz des hohen Personaleinsatzes während der Übung gibt es keine Einschränkung der polizeilichen Erreichbarkeit oder Hilfeleistung.

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Torge Stelck
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
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