Tanz in den Mai – Hinweise zum Transport von Maibäumen

POL-SU: Tanz in den Mai - Hinweise zum Transport von Maibäumen
Ladungssicherheit

ein Dokument zum Download

Siegburg (ots) - Wer seiner oder seinem Liebsten einen Maibaum stellen möchte, sollte sich im Hinblick auf Beschaffung und Transport frühzeitig Gedanken machen. Wer in der Nacht zum 1.Mai von der Polizei mit einer illegal geschlagenen Birke, einem nicht verkehrssicheren Transportfahrzeug oder einem schlecht gesicherten Maibaum auf dem Fahrzeug angetroffen wird, riskiert teure Verwarn- oder Bußgelder und ein Verbot der Weiterfahrt. Unter Umständen werden auch Straftatbestände erfüllt.

Damit es nicht zu Unfällen oder teuren Überraschungen kommt, gibt die Polizei folgende Hinweise:

- Wer in den Wald geht und Bäume wild schlägt, macht sich des Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig. Damit es bei Kontrollen zu keinen Missverständnissen kommt, sollte die Quittung des Forstamtes mitgeführt werden.
- Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein. - Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt.
- Nach hinten darf der Maibaum höchsten 3m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen.
- Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.
- Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
- Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.
- Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder auf der Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein zulassungspflichtiger Anhänger werden. Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz könnten dann einschlägig sein.
- Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der "falschen" Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Es drohen empfindliche Geldstrafen und Punkte in Flensburg.
- Ein besonderes Augenmerk gilt auch alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern sowie Fahren unter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier.
- Für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum. (Bi)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de