Die Bundespolizei informiert zum 138. Baumblütenfest in Werder (Havel)

Berlin/ Werder (Havel) (ots) - Vom 29. April bis zum 7. Mai 2017 findet wieder das traditionelle Baumblütenfest in Werder (Havel) statt. Auch in diesem Jahr werden zahlreiche Besucher zu diesem Ereignis erwartet.

Die Bundespolizei wird die polizeilichen Einsatzmaßnahmen zum Obstweinfest am 29. April 2017 erstmalig über den Mikrobloggingdienst Twitter begleiten. Folgen Sie uns dazu unter @bpol_b_einsatz.

Viele Besucher nutzen für die Anreise zum Baumblütenfest auch die Züge der Deutschen Bahn AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Glasflaschen in den betreffenden Regelzugverbindungen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt.

Dieses Verbot gilt für alle Personen die vom 29. April 2017, 09:00 Uhr bis einschließlich 8. Mai 2017, 02:00 Uhr folgende Zugverbindungen nutzen:

RE1: Frankfurt (Oder) - Berlin - Werder (Havel) - Brandenburg (Havel) RE 7: Wünsdorf - Berlin - Belzig RB 21: Berlin - Potsdam - Wustermark RB 22: Potsdam - Werder (Havel) - Schönefeld S 7: Potsdam Hauptbahnhof - Berlin-Westkreuz S 1: Berlin-Wannsee - Berlin Schöneberg

Dieses Verbot gilt unabhängig von der Reiserichtung und schließt den Bahnhof Werder (Havel) sowie auch die anderen relevanten Stationen mit ein.

Durch die Allgemeinverfügung soll die Begehung von Straftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung ist erforderlich, da es in den letzten Jahren vermehrt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch alkoholisierte Reisende gekommen ist.

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Ausschluss von der Beförderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.

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