Rostock/Kühlungsborn (ots) -
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES AMTSGERICHTS ROSTOCK, DER STAATSANWALTSCHAFT ROSTOCK UND DES POLIZEIPRÄSIDIUMS ROSTOCK Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Niedersächsischen Polizei wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreitens kinderpornografischen Materials stießen die Kriminalbeamten auf eine E-Mail eines 57 Jahre alten Mannes aus Kühlungsborn. Im Anhang dieser Mail befanden sich 13 Dateien, allesamt mit kinderpornografischem Inhalt. Erste Ermittlungen der hier zuständigen Kriminalpolizeiinspektion Rostock ergaben einen Verdacht wegen der Versendung derartiger Daten durch den in Kühlungsborn wohnenden Wolfgang W. Die Staatsanwaltschaft Rostock beantragte im September 2014 die Durchsuchung der Wohnräume des 57-jährigen Beschuldigten. Die Beamten stellten diverse Datenträger sicher, deren Auswertung den Verdacht ergab, dass sich darauf ca. 11.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten befänden. Die akribischen Ermittlungen der Kriminalbeamten sowie die Auswertung beschlagnahmter Postfächer erbrachten einen hinreichenden Verdacht, dass der Beschuldigte 400 E-Mails mit kinderpornografischen Bildern und Videos im Anhang versandt haben soll. Hierzu soll er über 40 unterschiedliche Email-Adressen genutzt haben. In seinen Mails habe der Mann explizit dazu aufgefordert, ihm Mädchen für einen sexuellen Missbrauch zur Verfügung zu stellen. Tatsächliche Anhaltspunkte für den sexuellen Missbrauch eines Kindes durch den Beschuldigten gab es jedoch nicht. Aufgrund neuer Hinweise fand am 23.01.2015 eine weitere Durchsuchung und gleichzeitig die Festnahme des 57-jährigen Beschuldigten statt. Bei dieser Durchsuchung stellten die Beamten neu angeschaffte Datenträger mit ca. 17.000 Dateien vermeintlich kinderpornografischen Inhalts fest. Auch in diesem Fall soll der Mann mindestens 450 E-Mails gleichen Inhalts an andere Empfänger verschickt haben. Dabei bediente er sich eines Anbieters für kostenpflichtige anonyme E-Mail-Adressen. Im sich zeitnah anschließenden Gerichtsverfahren wurde der Täter in Rostock zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach der weiteren Verdachtslage ließ sich der Beschuldigte diese Verurteilung nicht zur Warnung gereichen. Am 21.01.2016 erfolgte eine weitere Durchsuchungsmaßnahme bei dem Beschuldigten wegen eines neuen, identischen Anfangsverdachts. Nach Hinweisen ausländischer Behörden soll Wolfgang W. unmittelbar nach seiner letzten Verurteilung 970 E-Mails mit kinderpornografischen Daten versandt haben. Bei der Sichtung der bei dieser Durchsuchung sichergestellten Datenträger fanden die Ermittler über 10.000 Dateien mit vermeintlich kinderpornografischen Inhalten in seinem Besitz. Noch während der Durchsuchung wurde der Beschuldigte erneut vorläufig festgenommen. Später widerrief das Gericht seine Bewährung aus der Vorverurteilung, so dass er die Freiheitsstrafe von zwei Jahren antreten musste. Die Ermittlungen der von Wolfgang W. begangenen Straftaten konnten von den Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Rostock weitgehend im Mai 2016 abgeschlossen werden. Nach Anklageerhebung wurde der Beschuldigte am 13.04.2017 von dem AG Rostock zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Empfänger der von Wolfgang W. versandten Emails wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die zuständigen Wohnsitzstaatsanwaltschaften zu weiteren Bearbeitung abgegeben. Dank des großen Engagements der eingesetzten Mitarbeiter der Kriminalpolizeiinspektion Rostock konnten die drei Verfahren gegen Wolfgang W. sowie der über 300 Folgeverfahren abgearbeitet werden.
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