Aachen (ots) - Der Personalausweis ist nicht mehr aufzufinden. Gestohlen oder verloren? Auf jeden Fall muss kurzfristig ein Neuer her. Schließlich wird dieser für die Reise ins benachbarte Ausland benötigt. Auch Behörden oder Banken fordern die Vorlage eines Ausweises, bevor sie tätig werden. Da liegt es nahe, den Personalausweis bei der nächsten Polizeidienststelle, als gestohlen zu melden. Wird der Ausweis missbräuchlich genutzt, steht Ärger ins Haus. Dann wird der "Perso" wieder gefunden. Doch nicht gestohlen! So erging es auch einem 24-Jährigen aus dem Kreis Heinsberg. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei legte er eben diesen "gestohlenen Personalausweis" vor. Bei der Überprüfung des Dokuments merkten die Beamten schnell, dass der Ausweis zur "Fahndung" ausgeschrieben war. Natürlich hatte das Lichtbild auch nach 5 Jahren noch Ähnlichkeiten mit dem 24-Jährigen. Trotzdem muss jetzt erst einmal die Identität zweifelsfrei geklärt werden, schon alleine im Interesse der Person, auf den der Personalausweis tatsächlich ausgestellt wurde. Da kann es natürlich auch einmal ein paar Minuten dauern, bis die Weiterreise gestattet wird. Der junge Mann äußerte Verständnis für die Verzögerung. Er war sich über die Konsequenzen nicht im Klaren. In diesem Fall verzichteten die Bundespolizisten auf eine Sicherstellung des Personalausweises. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz. Die Bundespolizei weist darauf hin. Zeigen Sie das Wiederauffinden entwendeter Gegenstände an. Sie ersparen sich Zeit und Ärger.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Christof Irrgang
Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: bpoli.aachen.presse@polizei.bund.de
presse.ac@polizei.bund.de
Twitter: @BPOL_NRW
Bahnhofplatz 3
52064 Aachen
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.