Verkehrskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe auf der Autobahn A 1 +++ Kontrolle des gewerblichen Güter – und Personenverkehrs +++ 18 von 21 Fahrzeugen mit Beanstandungen

Oldenburg (ots) - Bei einer Verkehrskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe wurden am Donnerstag, 27. April 2017, in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, 21 Fahrzeuge auf der Bundesautobahn A 1 auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen in Fahrtrichtung Bremen kontrolliert.

Im Vordergrund stand die Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs mit dem Schwerpunkt Gefahrgut. 12 Polizistinnen und Polizisten überprüften 21 Fahrzeuge. 18 Fahrzeuge waren mit Mängeln behaftet - 12 davon waren Gefahrguttransporte.

Im Bereich Fahrpersonalrecht gab es 14 Verstöße. Die Fahrer sind entweder zu lang gefahren, haben zu wenig Pausen gemacht, die tägliche und wöchentliche Ruhezeit nicht eingehalten oder ihr Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß betrieben.

Die Polizeibeamtinnen und -beamten stellten fünf Verstöße gegen Auflagen, die beim Transport von Gefahrgut beachtet werden müssen, fest. Drei Transporten wurde die Weiterfahrt untersagt.

Neben diesen speziellen Vorschriften wurden aber auch Verstöße im Bereich der allgemeinen Verkehrsüberwachung festgestellt. Drei Verstöße aufgrund fehlender Genehmigungen bzw. Erlaubnisse sowie zwei weitere Verstöße im Bereich der StVO bzw. StVZO. Insgesamt zwei Transporten musste daraufhin die Weiterfahrt untersagt werden.

Besonders aufgefallen ist den Polizeibeamtinnen und -beamten ein dänischer Kleintransporter mit Anhänger. Die beiden Fahrer transportierten gewerblich Firmenakten aus Berlin und Wuppertal nach Dänemark. Das Unternehmen konnte keine Genehmigung für den gewerblichen Gütertransport vorweisen. Darüber hinaus war das Fahrzeug nicht mit dem erforderlichen EG-Kontrollgerät für den Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten ausgerüstet. Dementsprechend waren diese Zeiten durch die kontrollierenden Beamtinnen und -beamten nicht nachvollziehbar. Von den beiden Fahrern wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 1700 Euro einbehalten. Den Halter erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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