31-Jähriger entzieht sich Verkehrskontrolle zu Fuß - Zwei Polizeibeamte bei Widerstand leicht verletzt
STOCKSTADT A. MAIN, LKR. ASCHAFFENBURG. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag hat sich ein 31-Jähriger zu Fuß einer Verkehrskontrolle entzogen. Als zwei Beamte der Polizeiinspektion Aschaffenburg den Mann nach kurzer Verfolgung stellten, setze sich der Mann massiv zur Wehr. Die beiden Polizisten erlitten hierdurch leichte Verletzungen.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, etwa gegen 02:00 Uhr, versuchte ein 31-Jähriger sich einer geplanten Verkehrskontrolle in der Adalbert-Stifter-Straße zu entziehen. Noch bevor die Beamten ihr Fahrzeug zum Stillstand gebracht haben, stieg der Fahrer aus seinem Fahrzeug aus und entfernte sich zu Fuß vor der Streife. Als die Beamten ihn eingeholt haben und dessen Identität feststellen wollten, sträubte sich der Mann gegen die Maßnahmen und versuchte erneut zu Fuß in Richtung Danzinger Straße zu flüchten.
Die Streife konnte den 31-Jährigen jedoch nach kurzer Verfolgung erneut stellen. Hierbei setzte dieser sich massiv zur Wehr und schlug mit beiden Fäusten zwei Mal auf den Oberkörper eines der beiden Beamten ein. Die Streife konnte ihn jedoch unter Kontrolle bringen und legten ihm Handfesseln an.
Der Grund für die Flucht des Pkw-Fahrers konnte schnell ermittelt werden. Zunächst wurden im Fahrzeug acht Gramm Marihuana sowie ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden. Zudem stellte sich heraus, dass der 31-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und der Verdacht bestand, dass er sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt hat.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurde bei dem Mann im Klinikum Aschaffenburg eine Blutentnahme durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen.
Die beiden Polizeibeamten wurden durch die Widerstandshandlungen leicht verletzt, konnten ihren Dienst nach einer ambulanten Behandlung jedoch fortsetzen.
Den 31-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Besitz von Betäubungsmitteln, eines Verstoßes nach dem Waffengesetz sowie einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen dem Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel.
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