Diepholz (ots) - PI Diepholz
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis TZ: Do., 04.05.2017, 21.25 Uhr TO: 49448 Stemshorn, Fischerstatt Am Donnerstagabend befuhr ein 48-jähriger Pkw-Fahrer aus Holdorf mit seinem Pkw öffentlichen Verkehrsraum. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ihm wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben.
2. Fahren unter Einfluss von Betäbungsmitteln TZ: Sa., 06.05.2017, 00.45 Uhr TO: 49453 Wetschen, Diepholzer Straße Am frühen Samstagmorgen wurde ein 21-jähriger Pkw-Fahrer aus Wilhelmshaven im Rahmen einer Streifenfahrt angehalten und kontrolliert. Bestimmte Anhaltspunkte wiesen auf Drogenkonsum hin, was kurz danach auch ein Drogenschnelltest bestätigte. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und ein Verfahren eingeleitet.
PK Sulingen
1. Bulgarische Verkehrsteilnehmer mit schrottreifem Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen Bei der Kontrolle eines in Bulgarien zugelassenen Pkw VW Passat stellten Beamte der Polizei Sulingen am Freitagabend gegen 20:15 Uhr fest, dass das Fahrzeug erhebliche technische Mängel aufweist: alle 4 Reifen hatten nicht die erforderliche Mindestprofiltiefe und die Windschutzscheibe war im Bereich des Sichtfelds bereits soweit beschädigt, dass eine jederzeitige Zersplitterung und ein damit einhergehender "Blindflug" drohte. Dem Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt, es wurde eine Sicherheitsleistung zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Höhe von 180,00 Euro erhoben. Bei dem Fahrzeugführer wurde zusätzlich ein griffbereit abgelegter Baseballschläger aufgefunden. Diesen gab er nach Vorhalt freiwillig zur Vernichtung ab.
PK Weyhe
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Freitag wurde gegen 23.00 Uhr ein PKW auf der Leester Straße durch Polizeibeamte aus Weyhe kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten dann fest, dass der 39-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
2.Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden und zwei leicht verletzten Personen Unfallort: 27249 Maasen, B 214, Abfahrt Voigtei ("Ölstraße") Unfallzeit: Fr., 05.05.17, 10:15 Uhr Hergang: Ein 81jähriger Mercedes-Fahrer aus Brünhausen beabsichtigte die B214 in Fahrtrichtung Siedenburg/ Mellinghausen zu überqueren. Dabei übersah er den Fahrer eines Geld-/ Wertransportes, der die B214 in Rtg. Sulingen/Diepholz befährt. Der Verursacher sowie die beiden Insassen des Geldtransporters (37 und 48 Jahre alt, beide aus Bremen) wurden leicht verletzt. Die Fahrzeuge mussten von einem Abschleppdienst geborgen werden. Es entstand Sachschaden in einer Höhe von ca. 14.000 Euro.
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