Landkreis Gifhorn (ots) - Landkreis Gifhorn 09.05.2017
1. Beschlussfassungen zu den festgestellten Unfallhäufungsstellen 2016
a) Stadtgebiet Gifhorn
1. Unfallhäufungsstelle im Ortsteil Gamsen, Bruno-Kuhn-Straße/Neubokeler Straße
Beschluss: UKO beschließt das Anlegen einer Bepflanzung an den jeweils rechten Seiten sowie im Sichtdreieck der Neubokeler Straße. Die notwendige Anfahrsicht nach Halt an der Kreuzung soll gewährleistet bleiben. Anmerkung: Die Wartepflichtigen schauen schon auf der Anfahrt ob sich vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge nähern. Wartepflichtige aus der Neubokeler Straße mißachten im Anschluß das beidseitig aufgestellte "Stop-Zeichen" und kreuzen die Bruno-Kuhn-Straße. Dabei verunfallen sie jeweils mit von rechts kommenden vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen.
2. Unfallhäufungsstelle K 114, Dannenbütteler Weg
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Begründung: Unfälle unterschiedlichster Art, keine Radfahrerunfälle mehr seit Entfernen der Radfahrerfurt.
3. Unfallhäufungsstelle K 114, II. Koppelweg
Beschluss: UKO empfiehlt die weitere Beobachtung der Unfallstelle. Begründung: keine Radfahrerunfälle mehr seit Entfernen der Radfahrerfurt.
4. Unfallhäufungsstelle Calberlaher Damm/Alter Postweg
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Begründung: keine erkennbaren baulichen Mängel
5. Unfallhäufungsstelle Calberlaher Damm/Bergstraße/Lehmweg
Beschluss: UKO empfiehlt, den für voraussichtlich 2019 geplanten Umbau zum Kreisverkehrsplatz abzuwarten; die Stadt Gifhorn wird in Zusammenarbeit mit dem ADFC und der Polizei auf den Radwegen Farbpiktogramme aufbringen und die Überwachung/Aufklärung fortzusetzen.
6. Unfallhäufungsstelle Calberlaher Damm/Dannenbütteler Weg/Fallerslebener Straße
Beschluss: UKO empfiehlt, den für frühestens 2019 geplanten Umbau abzuwarten.
7. Unfallhäufungsstelle Heidlandkreuzung
Beschluss: UKO erneuert den Beschluss aus dem Jahr 2016, dass für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung B4 an der LZA eine Linksabbiegerphase eingerichtet werden soll. Begründung: Unfälle durch Linksabbieger von der Alfred-Bessler Straße in die Winkler Straße aufgrund Sichtprobleme.
8. Unfallhäufungsstelle Braunschweiger Straße, Höhe Famila/Ärztehaus
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Anmerkung: keine baulichen Mängel, unterschiedliche Unfälle
b) Landkreis Gifhorn
1. Unfallhäufungslinie B 188, Abschnitt 143, Meinersen/Ahnser Kreisel, Fahrtrichtung Hannover
Beschluss: UKO beschließt, aus Richtung Gifhorn kommend ein VZ 274-57 (70 km/h) mit 300 m Vorlauf aufzustellen, zudem erfolgt eine Griffigkeitsprüfung. Begründung: Die Kurve wird von Verkehrsteilnehmern unterschätzt, 2 schwere Motorradunfälle in der Kurve, mehrere Pkw kamen bei Nässe nach Durchfahren der Kurve von der Fahrbahn ab
2. Unfallhäufungsstelle B 188 Gemarkung Meinersen, Dieckhorster Straße
Beschluss: UKO empfiehlt, dass bis auf weiteres keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Begründung: keine weiteren Unfälle in 2016
3. a) Unfallhäufungsstelle B 188, Gemarkung Meinersen, Abschnitt 148, Gifhorner Straße
Beschluss: UKO empfiehlt aufgrund der positiven Entwicklung der Unfallzahlen die weitere Beobachtung der Unfallstelle. Anmerkung: Aufgrund der schlechten Sicht aus der Gifhorner Straße auf die B 188 in Rtg. Hannover wurde die Geschwindigkeit auf der B 188, Fahrtrichtung Gifhorn, im letzten Jahr auf 70 km/h herabgesetzt.
Beschluss: UKO empfiehlt, die Wirksamkeit der Maßnahme "Entfernen der LoveMobile" abzuwarten; zudem erfolgt die Prüfung zur Einrichtung von Schutzplanken aufgrund der Baumunfälle. Begründung: Im letzten Jahr wurde aufgrund der Unfallhäufung auf der B 188 festgestellt, dass Unfälle im direkten Zusammenhang u.a. mit Abbiege- und Einbiegevorgängen in Feldwegen zu verzeichnen waren. Dazu war eine Anzahl von Unfällen zu verzeichnen, bei denen Ablenkung aufgrund der Vielzahl der in den Feldwegen stehenden Love-Mobile zu vermuten ist. Bisher wurde diese Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch die "Love-Mobile" seitens der Behörden geduldet. Die Betreiber der Love-Mobile werden nun eine Aufforderung der Landesbehörde für Straßenbau in Wolfenbüttel erhalten, dass die Sondernutzung nicht mehr geduldet wird.
Beschluss: UKO beschließt, dass eine Griffigkeitsprüfung vorgenommen wird. Des Weiteren empfiehlt sich auch hier, die Wirksamkeit der Maßnahme "Entfernen der LoveMobile" abzuwarten. Begründung: Fahrunfälle bei Nässe, s. 3b
4. Unfallhäufungslinie B 188 Gemarkung Neubokel, Abschnitt 173, Stationen 500 - 1000
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Die Empfehlung, die Wirksamkeit der Maßnahme "Entfernen der LoveMobile" abzuwarten, wird auch hier befürwortet. Begründung: s. 3b
5. Unfallhäufungsstelle B 188 Gemarkung Gifhorn, Abschnitt 173, Celler Straße
Beschluss: UKO beschließt die Beobachtung der Verkehrslage sowie eine Verstärkung der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei. Es wird angenommen, dass der Anstieg der Unfälle der Umleitungsstrecke aufgrund der Vollsperrung der B 4 und der damit erhöhten Verkehrsdichte geschuldet war. Sollten sich die Unfallzahlen weiterhin negativ entwickeln, sind als weitere Maßnahmen die Einrichtung eines geschwindigkeitsreduziertem Bereichs (VZ 274-57/70 km/h) aus Richtung Meinersen sowie eine Änderung der Markierung des Linksabbiegers angedacht.
6. Unfallhäufungsstelle B 188/K 31/K 114, Gemarkung Gifhorn, Dragenkreuzung
Beschluss: UKO empfiehlt, die bereits geplante neue Schaltung der LZA und den Umbau des Bahnüberganges in voraussichtlich 2017 abzuwarten.
7. Unfallhäufungslinie B 188 Gemarkung Neuhaus, Abschnitt 190, Station 900 - 1500
Beschluss: UKO beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung der zulässigen 100 km/h durch die Polizei zu verstärken. Anmerkung: Häufung der Fahrunfälle in der Kurve hinter Neuhaus aus Fahrtrichtung Wolfsburg
8. Unfallhäufungslinie B 188 Dannenbüttel - Osloß, Abschnitt 210, Station 2300
Beschluss: UKO beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung der zulässigen 100 km/h durch die Polizei zu verstärken. Anmerkung: Fahrunfälle in der Kurve Höhe Kieswerk aufgrund teils stark überhöhter Geschwindigkeit.
9. Unfallhäufungsstelle B 214 Gemarkung Schwülper, Abschnitt 960, Station 1000 - 1250
Beschluss: UKO beschließt, auf Höhe der Biogasanlage das VZ 124 (Staugefahr) zuzüglich der Längenangabe aufzustellen. Anmerkung: Auffahrunfälle vor der LSA Autohof in Richtung Braunschweig, Unfälle über den Tag verteilt.
10. Unfallhäufungslinie B 4 Gemarkung Vordorf, Abschn. 317/St. 2300 - Abschn. 320/St. 1800
Beschluss: UKO beschließt, eine Griffigkeitsprüfung vorzunehmen bzw. ein bereits vorliegendes Ergebnis zu begutachten. Des Weiteren wird der Bau der neuen B4 abgewartet, der nicht vor voraussichtlich 2022 beginnen wird. Anmerkung: Auffahrunfälle in Rtg. Gifhorn sowie Fahrunfälle in beiden Richtungen
11. Unfallhäufungsstelle B 4/K 66 Gemarkung Ausbüttel, Einmündung Isenbütteler Straße
Beschluss: UKO beschließt, dass aus Richtung Braunschweig kommend der Landkreis Gifhorn das Geschwindigkeitsniveau feststellt und im Nachgang die Polizei die Geschwindigkeitsüberwachung verstärkt. Anmerkung: Linksabbieger aus der Isenbütteler Straße verunfallen mit Fahrzeugen auf der B 4, aus Rtg. Braunschweig kommend.
12. Unfallhäufungslinie B 4 Gemarkung Gamsen, Abschnitt 418, Station 800
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Bei einem Anstieg der Verkehrsunfälle wird kurzfristig eine Überholverbotszone eingerichtet. Anmerkung: Überholunfälle
13. Unfallhäufungsstelle B 4/L 284, Ummersche Kreuzung
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle und den für frühestens 2019 geplanten Umbau zum Kreisverkehrsplatz abzuwarten. Anmerkung: Hier geschehen weiterhin Unfälle beim Kreuzen der B 4 mit jeweils von rechts kommenden Fahrzeugen. Alle Maßnahmen unterhalb eines Umbaus sind ausgeschöpft.
14. Unfallhäufungslinie B 248 Gemarkung Tappenbeck/Jembke, Abschnitt 755, Station 2100 - 2750
Beschluss: UKO betrachtet, die im Februar getroffenen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot) als vorerst ausreichend; die Polizei führt seitdem verstärkt Geschwindigkeitsüberwachungen durch.
15. Unfallhäufungsstelle B 248/K 100, Jembke, Einmündung Hoitlinger Straße
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Eine Entschärfung des hohen Verkehrsaufkommens ist eventuell erst durch den Neubau der A39 zu erwarten. Anmerkung: Unfälle Linksabbieger auf die B 248 mit von links kommenden Verkehrsteilnehmern
16. Unfallhäufungslinie B 248 Gemarkung Ehra, Abschnitt 790, Station 4200 - 4600
Beschluss: UKO stellt fest, dass die beschlossenen Maßnahmen der vergangenen Jahre umgesetzt wurden und demnach bis auf weiteres keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Anmerkung: keine Unfälle im Jahre 2016
17. Unfallhäufungslinie L 284, Gemarkung Ummern, Abschnitt 30, Station 1400
Beschluss: UKO empfiehlt, die Fahrbahndecke schnellstmöglich zu erneuern oder zumindest im Bereich der Kurve eine Oberflächenbehandlung vorzunehmen. Anmerkung: Fahrunfälle bei Nässe in Rtg. Hohne, bereits getroffende Sofortmaßnahmen: VZ 114 (Schleudergefahr oder Rutschgefahr bei Nässe) VZ 274 (zul. Höchstgeschwindigkeit 70 km/h) Nach Geschwindigkeitsbeschränkung im Februar 2017 keine entsprechenden Unfälle mehr
18. Unfallhäufungsstelle L 321/K 56, Gemarkung Lagesbüttel
Beschluss: UKO empfiehlt, an der westlichen rechten Seite aus Richtung Adenbüttel kommend einen Sichtschutz in Form einer Hecke zu pflanzen. Zudem verstärkt die Polizei die Überwachung der Einhaltung des VZ 206 (Stop- Zeichen) und der Geschwindigkeit. Anmerkung: s. Punkt 1 Unfallhäufungsstelle Bruno-Kuhn Straße
19. Unfallhäufungsstelle L 292, Gemarkung Allerbüttel, Einmündung Dorfstraße
Beschluss: UKO erneuert den Beschluss aus dem Jahr 2016, dass die Einrichtung einer Linksabbiegerspur erfolgt. Dies ist in Planung und für voraussichtlich 2018 vorgesehen.
20. Unfallhäufungsstelle L 289/K 93, Gemarkung Westerbeck
Beschluss: UKO stellt fest, dass die im Dezember 2016 getroffene Maßnahme zur Aufstellung des VZ 274-57 (70 km/h) erfolgt ist. Die Leistungsfähigkeitsberechnung ergab, dass die Einrichtung einer Linksabbiegerspur nicht dringend geboten ist. Weiterhin wird empfohlen, die Verkehrslage zu beobachten. Die Erneuerung der Markierungen im Bereich der Furten wird beschlossen. Anmerkung: Unfälle Linksabbieger aus der K 93 mit Fahrzeugen auf der L 289 aus Rtg. Westerbeck
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