Kiel (ots) - In der Nacht von Montag auf Dienstag ging einem Fahrradfahrer im wahrsten Sinne des Wortes die Luft aus, als er versuchte, vor der Polizei zu flüchten. Nach einer filmreifen Verfolgung konnte er völlig atemlos auf einem Hinterhof festgenommen werden.
Einer Streifenwagenbesatzung des 4. Polizeireviers war der Radfahrer gegen 02:30 Uhr in der Kaiserstraße aufgefallen. Beim Anblick des Streifenwagens hatte sich dieser geduckt und war dann zügig weiter in Richtung Werftstraße gefahren.
Die Beamten nahmen mit dem Streifenwagen sofort die Verfolgung auf. Zunächst versuchten sie dem Radfahrer an der Kreuzung Kaiserstraße / Augustenstraße den Weg abzuschneiden. Dies gelang jedoch nicht. Trotz Anhaltesignal und lautem Zurufen setzte der Fahrradfahrer seine Flucht in Richtung Blaschkeplatz fort. Zwischenzeitlich hatte ein Beamter den Streifenwagen verlassen und war dem Flüchtenden über die Norddeutsche Straße zu Fuß gefolgt.
Der zweite Polizeibeamte fuhr in die Norddeutsche Straße und blockierte mit dem Streifenwagen in Höhe einer Hauseinfahrt den Fußweg und die Fahrbahn. Trotz der Barrikade versuchte der Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit die Engstelle zwischen Streifenwagen und Toreinfahrt zu passieren. Dieser Versuch schlug jedoch fehl. Er touchierte den Streifenwagen und fuhr nach drei bis vier Metern unkontrolliert gegen eine ca. 80 cm hohe Mauer. Dort überschlug er sich mit dem Fahrrad und krachte in einen geparkten Pkw der Marke Daimler Benz.
Mit dem Sturz war die Verfolgung jedoch noch nicht beendet. Der Fahrradfahrer rappelte sich auf und floh weiter in die Pickertstraße.
Beide Beamte folgten dem Flüchtenden nun zu Fuß. Auf einem Hinterhof in der Pickerstraße endete schließlich die Flucht. Dort sank der Radfahrer völlig erschöpft zu Boden und ergab sich.
Der 22-Jährige wurde zunächst zum 4. Polizeirevier verbracht. Dort stellten die Beamten eine erhebliche Rötung seiner Bindehäute fest. Nach der rechtlichen Belehrung gab er zu, am Vorabend Drogen konsumiert zu haben. Eine Blutprobe wurde diesbezüglich entnommen. Die Sicherstellung des Fahrrades erfolgte, weil keine glaubhaften Angaben bezüglich des Kaufs gemacht werden konnten. Hier werden die Beamten noch weitere Ermittlungen tätigen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, verließ der 22-Jährige die Wache zunächst mit einem Rettungswagen in Richtung Krankenhaus, da er vermehrt über Schmerzen im Bein klagte.
Im Anschluss der Behandlung folgte die erkennungsdienstliche Behandlung bei der Kriminalpolizei. Von dort durfte er zu Fuß seinen Heimweg antreten.
Der Halter des beschädigten Pkw erhielt Kenntnis von dem Vorfall. Hier wird noch eine entsprechende Schadensersatzforderung von ca. 700 EUR auf den Fahrradfahrer zukommen.
Matthias Felsch
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