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Hannover (ots) - Am Sonntag, den 14. Mai 2017, findet in Bielefeld das Fußballspiel zwischen Arminia Bielefeld und Eintracht Braunschweig sowie in Hannover das Fußballspiel Hannover 96 gegen VfB Stuttgart statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarungen zu ermöglichen.
Anlässlich dieser Begegnungen spricht die Bundespolizei ein Verbot über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyro-technischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutz-bewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen (siehe angefügtes pdf-Dokument) aus. Die Mitnahme- und Benutzungsverbote gelten am kommenden Sonntag, den 14. Mai 2017, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr und von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen - einschließlich der Sonder- und Entlastungszüge - auf den nachfolgend genannten DB Streckenverbindungen einschließlich aller Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte mit den dazugehörenden Bahnsteigen - einschl. der Treppen und/oder Rolltreppen zu den Personentunneln/Vorhallen: - Hbf. Braunschweig - Hbf. Hannover- Bf. Hannover Linden-Fischerhof - Hbf. Wunstorf - Bf. Minden - Hbf. Herford - Hbf. Bielefeld und zurück - Hbf. Braunschweig - Hbf. Hildesheim Hbf. Hannover - Hbf. Hannover und zurück - Hbf. Göttingen - Hbf. Hannover und zurück
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon. Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangs-geld in Höhe von 250 Euro erhoben. Die Bundespolizei bittet alle Rei-sende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de einge-sehen werden.
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