Computer- und Internetkriminalisten/innen gesucht
Bei verschiedenen Polizeibehörden in Schwaben werden Computer- und Internetkriminalisten/innen gesucht.
Bei verschiedenen Polizeibehörden in Schwaben werden Computer- und Internetkriminalisten/innen gesucht
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SIE haben ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule in einem Fachhochschulstudiengang - Bachelor der Fachrichtung Informatik oder einen vergleichbaren Abschluss mit fundierten Kenntnissen im Bereich der praktischen Informatik, von Rechnerarchitekturen und Betriebssystemen, der Internettechnologien, Verschlüsselungstechnologien und Zertifizierungsverfahren, der Analyse und Abwehr von Netzwerkangriffen sowie Kenntnisse im Bereich internetspezifischer Programmiersprachen, von Datenbanksystemen und Kommunikationstechnologien.
Wünschenswert sind eine einschlägige, mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums sowie gute Kenntnisse der englischen Sprache.
WIR setzen Sie zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität ein und ermöglichen Ihnen die gesamte Palette eigenständiger kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung (z.B. Aufklären von Hackingangriffen, Betrugsdelikten im Internet und anderen Computerstraftaten, Durchsuchungen, Sicherstellung von Beweismitteln, forensische Ermittlung und Auswertung digitaler Spuren ...).
WIR stellen Sie zunächst als Tarifbeschäftigte/n ein und bilden Sie im Rahmen einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung für den Polizeivollzugsdienst aus. Nach erfolgreichem Abschluss der Unterweisung und Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis in der dritten Qualifikationsebene als Kriminaloberkommissar/in vorgesehen.
SIE sind körperlich fit, verfügen über soziale Kompetenz und arbeiten gerne im Team.
WIR fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Einstellungsmöglichkeiten und -zeitpunkt, Beschäftigungsorte, Ansprechpartner
Die Einstellungen erfolgen nach Bedarf und Bewerberlage verteilt bei den unten genannten verschiedenen bayerischen Polizeibehörden. Einstellungen können ca. ab September 2017, aber frühestens nach Abschluss des Auswahlverfahrens vorgenommen werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Bewerbung und mit Ihren Fragen an das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, Sachgebiet PV 2.
Eine Übersicht über die bayerischen Polizeibehörden finden Sie zur Orientierung auch auf der Startseite unserer Homepage.
Homepage
Bewerbungsbehörde
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Sachgebiet PV 2
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)
pp-sws.kempten.pp.pv2@polizei.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Hefele 0831/9909-1624
Herr Rinderle 0831/9909-1622
Frau Schöllhorn 0831/9909-1623
Frau Schmitt 0831/9909-1629
Hauptsächliche Beschäftigungsorte
- Kempten
- Neu-Ulm
- Memmingen
Bewerberauswahl- und Einstellungsverfahren - Ausbildung
Art der Einstellung
Die Einstellung erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Das Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich bis zum Ende der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung befristet. Bei erfolgreichem Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Der Einstieg in das Beamtenverhältnis erfolgt in der dritten Qualifikationsebene des Polizeivoll-zugsdienstes als Kriminaloberkommissar/in (Besoldungsgruppe A10).
Einstellungsvoraussetzungen
Eingestellt werden kann, wer
die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis des Polizeivollzugsdienstes beim Freistaat Bayern erfüllt:
Fachhochschulreife oder eine andere Hochschulreife
Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
guter Leumund und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst (Polizeidiensttauglichkeit)
das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht überschritten sein.
Die folgenden fachlichen Voraussetzungen erfüllt:
ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule in einem Fachhochschulstudiengang - Bachelor der Fachrichtung Informatik oder einen vergleichbaren Abschluss.
einschlägige, mehrjährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums. Für die Verbeamtung ist eine entsprechende, mindestens dreijährige Beschäftigungszeit zwingend vorgeschrieben. Die Zeit als Tarifbeschäftigter der Kriminalpolizei, insbesondere die Zeit der polizeifachlichen Unterweisung, wird hierbei angerechnet.
Erfolgreicher Abschluss der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung.
Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr stellt abschließend, nach erfolgreichem Abschluss der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung und dem Vorliegen aller anderen erforderlichen Nachweise, die Qualifikation für den einschlägigen fachlichen Schwerpunkt des Kriminaldienstes fest.
Besondere Hinweise
Gesundheitliche Eignung – Polizeidiensttauglichkeit – Schwerbehinderung
Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit. Die gesundheitliche Eignung für diesen Dienst wird deshalb anhand besonderer Maßstäbe im Rahmen einer polizei(amts-)-ärztlichen Untersuchung durchgeführt.
Problemstellungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung können sich bei organischen, orthopädischen und psychischen Erkrankungen ergeben. Erfahrungsgemäß bestehen besondere Probleme bei Übergewicht. Auch an das Sehvermögen werden besondere Anforderungen gestellt. Problematisch können hier die Sehschärfe, unzureichendes räumliches Sehen, herabgesetzte Dämmerungssehschärfe, Gesichtsfeldeinschränkungen und Farbsinnstörungen sein.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der besonderen gesundheitlichen Anforderung die Stellen für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen nur äußerst bedingt geeignet sind.
Polizeifachliche Unterweisung (Ausbildung)
Die einjährige polizeifachliche Unterweisung gliedert sich in fachtheoretische und fachpraktische Teile bei verschiedenen Polizeidienststellen in Bayern. Dabei werden die notwendigen Kenntnisse über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes in rechtlicher und praktischer Sicht gelehrt. U.a. werden Selbstverteidigung, der Umgang mit der Waffe, Eigensicherung und eine besondere Fahrausbildung vermittelt. Die vermittelten Kenntnisse werden während der polizeifachlichen Unterweisung in sog. Leistungskontrollen geprüft und sind abschließend in einem Abschlussgespräch vor einer Kommission nachzuweisen. Der erfolgreiche Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung ist zwingende Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Die polizeifachliche Unterweisung beginnt im November 2017.
Verdienst und Entwicklungsmöglichkeiten
Im vorgeschalteten privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis
Je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen kann das Bruttoentgelt während der polizeifachlichen Unterweisung von 2.686,75 € bis 3.099,71 €* betragen. Für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, daher sind keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu entrichten.
(Entgeltgruppe 9 TV-L, Tarifstand ab 01.Januar 2017)
Im anschließenden Beamtenverhältnis
Die beamtenrechtliche Besoldung im Technischen Computer- und Internetkriminaldienst erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Besoldungsgruppe A10 (Kriminaloberkommissar/in).
Die daraus folgende Besoldung ist zudem von weiteren persönlichen Merkmalen (insb. Familienstand, Anzahl der Kinder) abhängig. Näheres wird ggf. auf Anfrage mitgeteilt.
Für die Verbeamtung ist eine entsprechende, mindestens dreijährige Beschäftigungszeit zwingend vorgeschrieben. Die Zeit als Tarifbeschäftigter der Kriminalpolizei, insbesondere die Zeit der polizeifachlichen Unterweisung, wird hierbei angerechnet.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt bei Erfüllen aller individuellen Voraussetzungen frühestens ab November 2018 nach erfolgreichem Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung. Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert regulär grundsätzlich 2 Jahre, die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann bei entsprechender Bewährung frühestens ab November 2020 erfolgen.
Im Rahmen der bei der Kriminalpolizei üblichen Regelungen sind Beförderungen bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 möglich, bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
Bewerbungsunterlagen
Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung bis 16.06.2017. Das Auswahlverfahren beginnt nach dem Ende der Bewerbungsfrist.
Bitte legen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben einen Lebenslauf, Schulzeugnisse, das Zeugnis über den Fachhochschulabschluss, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen sowie Nachweise über Ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ist eine kurze Beschreibung der derzeitigen beruflichen Tätigkeit notwendig. Bei der Übersendung einer schriftlichen Bewerbung werden nur Kopien erbeten, da eine Rücksendung der Unterlagen nur auf Anforderung erfolgt. Es empfiehlt sich eine elektronische Bewerbung unter Verwendung von PDF-Dateien.
Bitte beachten Sie, dass wir umfangreichere Bewerbungen in elektronischer Form aus sicherheitstechnischen Gründen nicht empfangen können.
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