Stuttgart (ots) - Das koordinierte und erfolgreiche Vorgehen gegen Bedrohungslagen mit radioaktiven Stoffen stand im Mittelpunkt einer gemeinsamen Übung des LKA mit der Zentralen Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (ZUB, siehe dazu auch Zusatzinformation) in der Zeit vom 9. bis 11. Mai 2017. Der Übung unter dem Titel "RaST" (Radioaktive Stoffe und Terrorismus) lag eine fiktive Erpressung zugrunde. Im Übungsszenario waren Straftäter in den Besitz radioaktiver Stoffe gelangt und drohten, diese bei einem Anschlag einzusetzen, falls ihre Forderungen nicht erfüllt würden. Die an der Übung beteiligten Stellen erprobten in einem gemeinsamen Vorgehen die Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen den eingesetzten Landes- und Bundesbehörden, dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), sowie der Bundespolizei (BPol). Auf einem öffentlich nicht zugänglichen Kasernengelände der Bundeswehr konnten die Experten dabei den Aufbau und die Abläufe von Dekontaminationsmaßnahmen sowie den Umgang mit radioaktiven Stoffen unter realen Bedingungen trainieren. Dazu gehören beispielsweise die Suche, Sicherstellung und Identifizierung radioaktiver Stoffe, aber auch die Tatortarbeit in kontaminierter Umgebung ebenso wie die Entschärfung von Sprengsätzen mit radioaktiven Stoffen. Außerdem erhielten am 10. Mai 2017 über 100 Fachbesucher aus dem In- und Ausland Gelegenheit zu Einblicken in den Aufbau und in die Abläufe von Dekontaminationsmaßnahmen. Die ZUB-Experten erläuterten dem Fachpublikum die eingesetzten Gerätschaften sowie das Vorgehen der Einsatzkräfte unter realen Einsatzbedingungen. Sie demonstrierten dabei auch die notwendigen hohen Sicherheitsvorschriften beim Strahlenschutz. Den Abschluss der Übung bildete am 11. Mai 2017 die Festnahme der Täter durch Spezialeinsatzkräfte des Bundes auf einem stillgelegten Güterbahnhofsgelände in Bruchsal/Landkreis Karlsruhe.
Zusatzinformation: Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr - kurz ZUB
Mit dem Zerfall des Warschauer Pakts war, etwa seit 1992, ein Anstieg der "Nuklearkriminalität" in Deutschland zu verzeichnen. Um den besonderen Anforderungen in solchen Fällen gerecht zu werden, war es daher notwendig, die Experten verschiedener Behörden in einer gemeinsamen Unterstützungsgruppe auf Bundesebene zu vernetzen. Mit der ZUB gibt es seither eine behördenübergreifende Spezialeinheit des Bundes, die bei der Bewältigung gravierender radiologischer oder nuklearer Gefahrenlagen oder Bedrohungssituationen zum Einsatz kommt. Sie ist eine Aufrufeinheit, in der Spezialkräfte dreier Bundesbehörden, des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei (BPOL) und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), zusammenarbeiten. Dabei werden Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr mit den erforderlichen Maßnahmen des Strahlenschutzes ergänzt. Parallel hierzu kommen Fachleute des LKA zum Einsatz. In der ZUB werden unter Leitung des BKA Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie die personelle und materielle Logistik für die nuklearspezifische Gefahrenabwehr gebündelt, um im Ernstfall insbesondere die Länder zu unterstützen. Bei groß angelegten Übungen werden regelmäßig die behördenübergreifende Zusammenarbeit wie auch Einsatztaktik und -technik getestet und eingeübt, um für den Einsatzfall gerüstet zu sein. Die ZUB kann beispielsweise bei Fällen des Verlusts oder Diebstahls radioaktiver Stoffe, aber auch bei der Verwendung radioaktiver Stoffe in Erpressungslagen ebenso wie bei terroristischen Anschlägen mit radioaktiven Stoffen gemeinsam mit dem LKA zum Einsatz kommen.
Herr Haug, Herr Heffner
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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