Oldenburg (ots) - Durch die regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg wurde in der Nacht von Mittwoch, 10.Mai 2017, auf Donnerstag, 11. Mai 2017, in der Zeit von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs, mit Schwerpunkt Großraum- und Schwertransporte, auf der Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung Bremen, auf dem Parkplatz Langwege-Ost, durchgeführt.
16 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus mehreren Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg sowie zwei Beamte der Ortspolizeibehörde Bremerhaven überprüften insgesamt zwölf Großraum- und Schwertransporte. Zehn dieser Transporte mussten beanstandet werden. Bei vier von diesen Fahrzeugen musste, auf Grund erheblicher Mängel, vor Ort die Weiterfahrt untersagt werden.
Die Beanstandungsquote lag bei 83 %.
Beispielsweise musste einem 46-jährigen deutschen Fahrer eines Schwertransportes, beladen mit einer Baumaschine, der von Osnabrück nach Oldenburg fahren wollte, die Weiterfahrt vor Ort auf Grund von Gewichtsüberschreitungen untersagt werden. Im Rahmen der Wiegung mittels einer Radlastwaage wurde festgestellt, dass die erlaubten zulässigen Achslasten bei sieben von insgesamt acht Achsen überschritten wurden. Des Weiteren wurde das genehmigte Gesamtgewicht von 72 Tonnen um 8,75 Tonnen überschritten. Der Fahrer wurde aufgefordert, die Baumaschine auf einen geeigneten Auflieger umzuladen und eine neue Genehmigung zu beantragen. Den Fahrer sowie das transportdurchführende Unternehmen erwartet ein empfindliches Bußgeld.
Einem 47-jährigen polnischen Fahrer, der von Ahaus nach Angermünde unterwegs war, wurde ebenfalls auf Grund erheblicher Gewichtsüberschreitung die Weiterfahrt untersagt. Der Schwertransport, beladen mit einer Baumaschine, durfte lediglich mit genehmigten 41,8 Tonnen fahren. Bei der durchgeführten Wiegung wurde festgestellt, dass der Transport insgesamt um ca. 15 Prozent, in der Summe um 5,975 Tonnen überladen war. Die Weiterfahrt kann erst dann erfolgen, wenn eine neue Genehmigung vorliegt. Das durchführende polnische Transportunternehmen sowie der polnische Fahrer mussten vor Ort eine Sicherheitsleistung, zur Sicherung des Verfahrens in Deutschland, hinterlegen.
Dem 30-jährigen rumänischen Fahrer eines Transportes, der mit einem Autokran unterwegs war, musste die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt werden. Der Fahrer wollte ursprünglich von Wuppertal nach Börger fahren. Für diese Fahrt benötigte der Fahrer eine Erlaubnis, da der Kran mehr als 40 Tonnen wog. Der Fahrer hatte keine Erlaubnis beantragt und muss bis zur Erlangung der beantragten Erlaubnis stehen bleiben. Sowohl dem Fahrer als auch dem Unternehmen wurde die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren bekanntgegeben.
Einem 37-jährigen deutschen Fahrer eines Großraum- und Schwertransportes der von Moers nach Emden unterwegs und mit einem Getriebeteil beladen war, musste die Weiterfahrt untersagt werden, da bei insgesamt sechs von vorhandenen zwölf Achsen die jeweils zulässigen Achslasten mit je einer Tonne überladen waren. Der Transport darf erst weiterfahren, wenn eine neue Erlaubnis für die Fahrt bei einer Verwaltungsbehörde einholt worden ist. Gegen den Fahrer sowie das durchführende Transportunternehmen wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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