Heinsberg (ots) - Heinsberg - Polizei plant Fahrradkontrollen -
Am 17. Mai, Mittwoch, führen Beamte der Kreispolizeibehörde Heinsberg im Innenstadtbereich spezielle Fahrradkontrollen durch. Im Jahr 2016 waren 232 Fahrradfahrer im Kreis Heinsberg in Verkehrsunfälle verwickelt. Davon wurden 178 leicht und 53 schwer verletzt. Ein Fahrradfahrer starb an den Folgen des Unfalls. Im Jahr 2015 lagen die Zahlen noch etwas niedriger. Damals verunglückten 212 Fahrradfahrer im Kreisgebiet. Jedoch starben in diesem Jahr 2 Radfahrer an den Folgen des Unfalls, 175 wurden leicht und 35 schwer verletzt. In diesem Jahr ereignete sich im Januar ebenfalls ein tödlicher Verkehrsunfall, bei dem eine Radfahrerin verstarb. Dabei kollidierten in Wegberg zwei auf dem Gehweg fahrende Fahrradfahrer miteinander. Hinter jedem einzelnen Fall steckt ein Schicksal und deshalb hat es sich die Polizei Heinsberg zur Aufgabe gemacht, sich diesem Thema zu widmen. Fahrradfahrer haben keine Knautschzone. Schon kleine Unfälle können zu schweren Verletzungen führen. Für diese "schwächeren" Verkehrsteilnehmer ist es daher besonders wichtig, sich an die Verkehrsregeln zu halten, damit andere sie rechtzeitig wahrnehmen und nicht übersehen. Dazu gehören einerseits die technische Ausstattung der Fahrräder und andererseits das eigene verkehrsgerechte Verhalten. Mal schnell noch bei Rotlicht fahren kostet beispielsweise 60 Euro Bußgeld, wenn die Ampel schon über eine Sekunde Rotlicht zeigt, sogar 100 Euro. Eine weitere Person ohne Sicherheitsvorrichtung auf dem Fahrrad mitnehmen zieht ein Verwarngeld von 5 Euro nach sich und das Gehör beim Fahrradfahren durch Musik oder ähnliches beeinträchtigen, kostet 10 Euro Verwarngeld. All das wird die Polizei an diesem Tag kontrollieren und auch das Gespräch mit den Radfahrern suchen. Zudem hat es in der jüngeren Vergangenheit rechtliche Änderungen für die Benutzung von Fahrradwegen gegeben. Diese sind den meisten Verkehrsteilnehmern noch nicht geläufig und deshalb möchten wir sie hier nochmals erklären. Die Gemeinden sind in manchen Teilen des Kreises schon dabei, die blauen Verkehrszeichen an Radwegen abzubauen, da aus Sicherheitsgründen Fahrradfahrer innerorts auf der Fahrbahn fahren sollen. Es hat sich gezeigt, dass Radfahrer auf der Fahrbahn weniger gefährdet sind, als auf dem Fahrradweg. Insbesondere an Aus- und Einfahrten sowie an Einmündungen kam es vermehrt zu Unfällen. Dem soll durch die neue Regelung entgegen gewirkt werden. Was ändert sich für Radfahrer und Kraftfahrzeugführer, wenn die blauen Verkehrszeichen an Radwegen entfernt werden?
Alte Regelung: Die blauen Schilder "Radweg", "gemeinsamer oder getrennter Rad- und Gehweg" haben Weisungscharakter. Das bedeutet, wenn ein solches Schild noch am Fahrradweg steht, muss dieser benutzt werden. Neue Regelung: Fallen die Schilder weg, entfällt die Pflicht, den Radweg zu nutzen. Der Fahrradfahrer kann weiterhin den Radweg rechtsseitig nutzen, aber auch die Fahrbahn befahren. In Gegenrichtung darf der Radweg innerorts nun nicht mehr benutzt werden. Durch Zusatzschilder kann der Radweg für die Gegenrichtung freigegeben werden. Die Freigabe erfolgt aber grundsätzlich außerhalb von Ortschaften mit einem kleinen Zusatzschild "Radfahrer frei". Dies ist für den Radfahrer jedoch kein "Muss" sondern ein Angebot. Auch bei viel Fahrzeugverkehr hat sich durch langjährige Studien gezeigt, dass Fahrradfahrer auf der Fahrbahn nicht unsicherer sind, als auf Radwegen. Sie werden gesehen und andere Verkehrsteilnehmer verhalten sich vorsichtiger. Dadurch minimiert sich die Unfallgefahr deutlich.
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